Im Mai 1968 jährt sich zum 23. Male der Tag der Befreiung der Menschheit von den Schrecken des zweiten Weltkrieges und der faschistischen Barbarei.
Der opferreiche Kampf der in der Antihitlerkoalition vereinten Völker, dessen Hauptlast die Sowjetunion trug, endete mit der völligen Niederlage des faschistischen Aggressors, mit dem totalen Zusammenbruch eines Systems, das durch eine Kette von Angriffsakten und militärischen Überfällen, durch eine Herrschaft des Terrors und der Willkür, durch Massenmorde und schwerste Kriegsverbrechen den Tod von 55 Millionen Menschen verschuldete.
Der Begriff „Kriegs- und Naziverbrechen“ war zum Synonym für Völkermord, Barbarei und Sadismus geworden, und die Regierungen der Antihitlerkoalition drückten das Empfinden und die Forderungen der ganzen friedliebenden Menschheit aus, als sie in der Krim-Deklaration verkündeten:
„Es ist unser unbeugsamer Wille, den deutschen Militarismus und Nationalsozialismus zu zerstören und dafür Sorge zu tragen, daß Deutschland nie wieder imstande ist, den Weltfrieden zu stören. Wir sind entschlossen, alle Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen und einer schnellen Bestrafung zuzuführen…“
Die DDR machte die Ziele der antifaschistischen Widerstandsbewegung und der Antihitlerkoalition, die im Potsdamer Abkommen ihren Ausdruck fanden, zur Richtschnur ihres Handelns. Aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens wurden jene Kräfte entfernt, die den zweiten Weltkrieg vorbereiteten und die Völker Europas in Krieg und Elend stürzten. Das lag sowohl im Interesse des Friedens und der Sicherheit der europäischen Nachbarvölker als auch im Interesse des deutschen Volkes.
Die DDR erfüllte den Auftrag des deutschen Volkes und der Völker der Welt, alle Kriegs- und Naziverbrechen zu ahnden und gerecht zu sühnen. In der Zeit von Mai 1945 bis Ende 1967 wurden in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR insgesamt
16583 Personen wegen Beteiligung an Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit und wegen Kriegsverbrechen angeklagt. Davon wurden
12818 verurteilt,
l578 freigesprochen. Die Verfahren gegen
2187 Angeklagte wurden wegen Abwesenheit, Tod oder auf Grund des von der Sowjetischen Militär-Administration erlassenen Amnestiebefehls Nr. 43/48 vom 18. März 1948 eingestellt, da keine höhere Freiheitsstrafe als ein Jahr zu erwarten war.
Von den 12807 gerichtlich zur Verantwortung gezogenen Personen wurden 119 zum Tode, 239 zu lebenslangem Zuchthaus und 5090 zu einer höheren Freiheitsstrafe als 3 Jahre verurteilt.
23 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus, 23 Jahre nach dem Beginn des Nürnberger Völkertribunals gegen die Hauptkriegsverbrecher steht die Welt jedoch vor der Tatsache, daß in der westdeutschen Bundesrepublik zu Tausenden Verantwortliche für Nazi- und Kriegsverbrechen nicht nur unbestraft blieben, sondern führende Positionen in Wirtschaft und Staat, in Bundeswehr und Polizei, in Bildungseinrichtungen sowie in Verlagen und in den Massenmedien einnehmen. Die westdeutsche Regierung setzte sich rigoros über die gerechten Forderungen aller Völker hinweg, mißachtete das Potsdamer Abkommen und die Nürnberger Rechtsprechung, stellte die Verfolgung der Kriegsverbrecher unmittelbar nach Gründung der Bundesrepublik fast völlig ein und beförderte Hauptschuldige und Hintermänner der schlimmsten Naziverbrechen in entscheidende Staatsstellungen.
Die widerrechtliche Übernahme von Gesetzen des Bonner Staates durch Westberlin, das nicht zur Bundesrepublik gehört und bekanntlich auf dem Territorium der DDR liegt, hat dazu geführt, daß auch hier in zunehmendem Maße schwerbelastete Faschisten in hohen Positionen der Verwaltung, Justiz und Polizei Wiederverwendung gefunden haben. Diese Kräfte sind es in erster Linie, die als Stützen der Bonner Machthaber in Zusammenarbeit mit den Spionagezentralen und Diversantengruppen durch Provokationen an der Staatsgrenze der DDR, durch Menschenraub und andere Terrorakte ständig eine Verschärfung der Lage anstreben und alle Verhandlungsbemühungen der DDR zur Normalisierung des Verhältnisses zwischen dem Senat von Westberlin und der Regierung der DDR zu torpedieren versuchen.
Obwohl nach 1945 der weitaus größte Teil der Kriegs- und Naziverbrecher in die westlichen Besatzungszonen flüchtete, wurden in der westdeutschen Bundesrepublik, deren Bevölkerungszahl dreimal so groß ist wie die der DDR, bis zum 1. Januar 1964 nur 12457 Personen angeklagt. Bis März 1965 wurden von den Gerichten der Bundesrepublik nur 5234 Personen rechtskräftig verurteilt, in über 7000 Fällen erging Freispruch, wurde das Verfahren eingestellt oder die Hauptverhandlung gar nicht erst eröffnet. In den Fällen aber, in denen eine Verurteilung erfolgte, standen die Urteile in der Regel in keinem Verhältnis zur Straftat. Von 5234 verurteilten Naziverbrechern und Massenmördern wurden nur 80 zur Höchststrafe (9 zum Tode, 71 zu lebenslangem Zuchthaus) verurteilt! (Die Zahlen sind der letzten offiziellen Veröffentlichung des Bundesjustizministeriums entnommen. Hinsichtlich der rechtskräftig Verurteilten hat sich bis heute nichts Wesentliches verändert.)
Wenn in den letzten Jahren - nach langer Pause - in der Bundesrepublik wieder einige Verfahren gegen Nazi-Massenmörder stattfinden, so muß dazu festgestellt werden: Erstens erfolgen sie unter dem Druck der Enthüllungen durch die DDR und nur in solchen Fällen, in denen die internationale Empörung der westdeutschen Justiz keine andere Möglichkeit läßt. Zweitens richten sie sich fast ausschließlich gegen die untersten Chargen der SS- und KZ-Mörder, während die in exponierten Stellungen tätig gewesenen Schreibtischmörder und Hintermänner verschont bleiben. Drittens schließlich ergehen in diesen Verfahren haarsträubend milde Urteile, so daß sogar Eichmann-Mitarbeiter, wie die SS-Führer Hunsche und Krumey, die an der Deportation und Ermordung von Hunderttausenden ungarischer Juden mitwirkten, 1964 in Frankfurt a. M. freigesprochen beziehungsweise mit Bagatellstrafen belegt wurden. Diese Verfahren ändern nichts daran, daß Westdeutschland heute ein Paradies für Nazi- und Kriegsverbrecher ist.
Dieses Braunbuch enthält - als unvollständige Zusammenfassung - die Namen von 2300 führenden Nazi-Funktionären und Kriegsverbrechern, die sich heute ungehindert in entscheidenden Stellungen des westdeutschen Staatsund Wirtschaftsapparates betätigen oder aber hohe Staatspensionen für ihre „verdienstvolle“ Tätigkeit im „Dritten Reich“ beziehen.
Das Braunbuch weist nach: Zu den Stützen der Hitlerdiktatur, den Wegbereitern und Nutznießern der Judenverfolgung, den Organisatoren und Kommandeuren der Überfälle auf fast alle Länder Europas, zu den überführten Mördern von Antifaschisten und Widerstandskämpfern, die heute in Westdeutschland wieder tätig sind, zählen:
Als höchster Repräsentant der Bundesrepublik fungiert mit Heinrich Lübke ein KZ-Baumeister der Nazi und Vertrauensmann der Gestapo. Als Beauftragter für Arbeitskräfteeinsatz bei geheimen Rüstungsvorhaben des „Dritten Reiches“ zeichnet er mitverantwortlich für das verbrecherische System der Vernichtung durch Arbeit.
In der Person des Kurt-Georg Kiesinger setzte sich ein leitender Ribbentrop-Mitarbeiter und Goebbels-Journalist an die Spitze der Bundesregierung, der maßgeblichen Einfluß auf die nazistische Propaganda ausübte, nachweislich die Pogromhetze gegen Juden im Ausland lenkte und die 5. Kolonne Hitlers über den Äther organisieren half.
Dieses Braunbuch enthält ausschließlich die Namen solcher Personen, die durch ihre führende Tätigkeit bei der Vorbereitung und Durchführung der nazistischen Verbrechen und Aggressionsakte tatsächlich belastet sind beziehungsweise unmittelbar an Massenmorden teilgenommen, dafür die Befehle erteilt oder sie als intellektuelle Urheber vorbereitet haben. Es wurde bewußt darauf verzichtet, auch solche durchaus nicht unbelasteten Personen aufzunehmen wie den CSU-Vorsitzenden und Finanzminister Franz-Josef Strauß, obwohl er als NS-Führungsoffizier das Hitlerregime aktiv unterstützt hat. Selbstverständlich enthält das Braunbuch keine Namen nomineller Mitglieder der NSDAP. Die DDR hat immer konsequent zwischen der Millionenzahl ehemaliger Mitglieder der Nazi-Organisationen unterschieden, die selber irregeführt und betrogen wurden, und jener abscheulichen Gruppe von Hintermännern, Initiatoren und Profiteuren der Naziverbrechen. Wir denken nicht daran, irgend jemandem, der einmal einen politischen Irrtum beging, inzwischen aber längst seinen Fehler erkannt und einen neuen Weg beschütten hat, aus seiner Vergangenheit einen Vorwurf zu machen - schon gar nicht 23 Jahre danach.
Schließlich muß darauf hingewiesen werden, daß die Bonner Regierung die hier aufgeführten Naziverbrecher nicht etwa in Unkenntnis, sondern im Gegenteil in voller Kenntnis ihrer Vergangenheit in ihre gegenwärtigen Stellungen berief. Im Braunbuch wird anhand vieler Beispiele exakt nachgewiesen, seit wieviel Jahren die Belastungsmaterialien über den Betreffenden in Bonn bekannt sind.
Die DDR hat es stets als ihr Recht und ihre Pflicht angesehen, die Öffentlichkeit über die gefährliche Entwicklung in Westdeutschland zu informieren und ihren Teil dazu beizutragen, daß die Vergangenheit in ganz Deutschland bewältigt wird. Seit 1955 nannte die DDR auf zahlreichen Pressekonferenzen die Namen von insgesamt 1583 ehemaligen Juristen der nazistischen Ausnahmegerichte, die in Westdeutschland wieder zu Amt und Würden kamen. Den westdeutschen Justizbehörden wurden seit 1959, nachdem sie sich jahrelang dagegen sträubten, über 2000 Todesurteile übermittelt, an denen in Westdeutschland tätige Juristen während der Nazi-Zeit mitwirkten. Ferner wurden 8000 Dokumente, Personalakten usw. über andere Nazi- und Kriegsverbrecher übergeben oder übersandt. In über 200 Prozessen gegen Nazi- und Kriegsverbrecher in Westdeutschland leistete die DDR mit Dokumenten, Zeugen und Sachverständigen Rechtshilfe, um zur Aufdeckung der vollen Wahrheit beizutragen.
Die Ursache für die Nichtverfolgung und Wiederverwendung von Kriegs- und Naziverbrechern in Westdeutschland besteht also nicht darin, daß den Bonner Behörden die Belastungsdokumente unbekannt wären oder vorenthalten würden. Die Nichtverfolgung und Wiederverwendung von Nazi- und Kriegsverbrechern ist auch kein Zufall. Sie ist vielmehr Bestandteil der Politik der Bonner Regierung, die auf die Revision der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges, auf die Veränderung der Grenzen gerichtet ist. Die letzte Ursache für die Wiederverwendung der Nazi- und Kriegsverbrecher liegt darin, daß im westdeutschen Staat die gleichen verhängnisvollen Kräfte der Rüstungsindustrie Politik und Wirtschaft in den Händen haben, die Hitler zur Macht brachten, den zweiten Weltkrieg vorbereiteten und heute Revanche für ihre Niederlage nehmen und erneut die Grenzen der Nachbarstaaten überrennen wollen. Weil diese Kräfte heute die gleiche verderbliche Politik wie zur Zeit des Faschismus zu betreiben versuchen, bedienen sie sich der gleichen faschistischen Verbrecher. Weil die gesellschaftlichen Wurzeln des Faschismus, die Machtkonzentration in den Händen der Rüstungsmonopole, in Westdeutschland nicht beseitigt wurden, deshalb werden die Naziverbrecher rehabilitiert.
Das ist der Grund, weshalb durch das berüchtigte 131er Gesetz den westdeutschen Behörden seit 1951 die Wiedereinstellung der ehemaligen Nazi-Beamten auf allen Ebenen zur Pflicht gemacht wurde.
Das ist der Grund, weshalb Bonn schon am 8. Mai 1960 die Masse der Nazi- und Kriegsverbrechen als „Totschlags“-Verbrechen wegen „Verjährung“ außer Strafverfolgung gesetzt hat.
Das ist der Grund, weshalb die Bundesregierung den Beschluß faßte, daß auch die schlimmsten Nazi-Massenmorde am 8. Mai 1965 verjähren sollten, was nur durch die internationale Protestbewegung verhindert wurde.
Das ist schließlich der Grund für den Beschluß des Bonner Bundestages vom 25. März 1965, ungeachtet der Weltproteste die Verjährung der Nazi-Mordtaten lediglich um 4 Jahre zu verschieben.
Die Verantwortlichen für die Verbrechen des Faschismus sind heute Haupteinpeitscher der Bonner Revanchepolitik.
Die Verantwortlichen für die Verbrechen des Faschismus erarbeiteten und praktizieren die Notstandsgesetze, die zur Vorbereitung der Aggression nach außen die demokratischen Rechte im Innern vernichten sollen.
Die Verantwortlichen für die Verbrechen des Faschismus fordern heute Mitspracherecht und Verfügungsgewalt über Atomwaffen, um andere Mächte in ihre Kriegsabenteuer gegen die DDR und die anderen sozialistischen Länder hineinzuziehen.
Die Verantwortlichen für die Verbrechen des Faschismus entfesseln heute in der Bundesrepublik eine Welle des Nationalismus und Chauvinismus, um die Bevölkerung für diese Pläne reif zu machen.
Das Braunbuch beweist: Hunderte von Kriegs- und Naziverbrechern, deren Beteiligung an gemeinen und blutigen Verbrechen bekannt und dokumentarisch belegt ist, sind in der Bundesrepublik nicht zur Verantwortung gezogen worden. Hunderte von Kriegs- und Naziverbrechern nehmen exponierte Stellungen im Staatsapparat und im gesellschaftlichen Leben Westdeutschlands ein. Die Herrschaft dieser Kräfte in Bonn, die keine Lehren aus der Vergangenheit gezogen haben, ist eine Gefahr für den Frieden der Welt.
Der Kampf für die gerechte Bestrafung aller Nazi- und Kriegsverbrecher, für die Entfernung ehemals führender Faschisten aus leitenden Positionen des westdeutschen Staatsapparates ist deshalb ein untrennbarer Bestandteil des Kampfes für Frieden und Entspannung. Wem Frieden und Sicherheit am Herzen liegen, der fordert gemeinsam mit allen demokratischen und antifaschistischen Kräften der ganzen Welt:
Anerkennung des völkerrechtlichen Prinzips der Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen durch die Bonner Regierung!
Gerechte Bestrafung aller Nazi- und Kriegsverbrecher entsprechend der Schwere ihrer Tat!
Ausschaltung der schuldbeladenen Kräfte der Vergangenheit aus den führenden Positionen in Politik und Wirtschaf t der westdeutschen Bundesrepublik!
Schluß mit der Bonner Politik der Grenzforderungen, der Notstandsgesetze und der atomaren Kriegsvorbereitung!
Auch in Westdeutschland muß die Befreiung vom Faschismus und Militarismus, die am 8. Mai 1945 eingeleitet, aber dort wieder rückgängig gemacht wurde, endlich verwirklicht werden.