Braunbuch

Gestapo, SS und SD in Staat und Wirtschaft

Millionenfache Mörder

Der Bonner Verjährungsbeschluß schließt auch die von Angehörigen der „Geheimen Staatspolizei“ (Gestapo), der SS und des SD begangenen Verbrechen ein, jener Organisationen, die in allen Ländern zum Inbegriff für Nazi- und Kriegsverbrechen geworden sind. Sie waren das Hauptinstrument des deutschen Faschismus zur Aufrechterhaltung seiner Terrorherrschaft und zur Verwirklichung seiner verbrecherischen Ziele.

Fiel ihnen zunächst die Aufgabe zu, das deutsche Volk brutal zu unterdrücken, die antifaschistischen und demokratischen Kräfte in Deutschland durch Konzentrationslager und Fallbeil auszumerzen, so erweiterte sich ihr verbrecherischer Wirkungskreis mit der Entfesselung des faschistischen Raubkrieges. Gestapo, SS und SD waren es in erster Linie, die die „Neuordnung Europas“ in den zeitweilig okkupierten Ländern durch Verschleppung von Millionen Menschen in die Konzentrationslager, durch Massenerschießungen, Exekutionen von Kriegsgefangenen, durch Ausrottung ganzer Volksgruppen zu verwirklichen versuchten.

Buchenwald, Sachsenhausen, Ravensbrück, Auschwitz, Maidanek, Treblinka, Sobibor, Bergen-Belsen, Ammersfort, Oradour, Lidice, Marzabotto, Putten, Minsk, Kiew und andere Stätten unvorstellbaren Leides sind untrennbar mit den Begriffen Gestapo, SS und SD verknüpft.

Allein in den nazistischen Konzentrationslagern fanden 11 Millionen Menschen den Tod. Die Gesamtzahl der Frauen, Männer und Kinder, die von Angehörigen der Gestapo, der SS und des SD ermordet wurden, ließ sich bis zum heutigen Tage nicht ermitteln. Noch 20 Jahre nach Kriegsende werden neue Exekutionsstätten aufgefunden und freigelegt.

Im sogenannten Einsatzgruppen-Prozeß (Fall IX) sprach das amerikanische Militärgericht von grauenvollen Verstößen gegen das Völkerrecht, von Verbrechen nie dagewesener Brutalität und unfaßbarer Grausamkeit. Weder das Vorstellungsvermögen noch die menschliche Sprache reichen aus, diese barbarischen Verbrechen in Worte zu kleiden.

Handelte es sich bei diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit um Übergriffe oder Ausschreitungen einzelner Angehöriger oder Einheiten dieser Organisationen? Der „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“, Himmler, erklärte in seiner Rede am 4. Oktober 1943 in Posen (Poznan) vor dem NS-Führerkorps:

„Wie es den Russen geht, wie es den Tschechen geht, ist mir total gleichgültig. Das, was in den Völkern an gutem Blut unserer Art vorhanden ist, werden wir uns holen, indem wir ihnen, wenn notwendig, die Kinder rauben und sie bei uns großziehen. Ob die anderen Völker in Wohlstand leben oder ob sie verrecken vor Hunger, das interessiert mich nur soweit, als wir sie als Sklaven für unsere Kultur brauchen, anders interessiert mich, das nicht. Ob bei dem Bau eines Panzergrabens 10000 russische Weiber an Entkräftung umfallen oder nicht, interessiert mich nur insoweit, als der Panzergräben für Deutschland fertig wird… Von Euch werden die meisten wissen, was es heißt, wenn hundert Leichen beisammen liegen, wenn fünfhundert daliegen oder wenn tausend daliegen. Dies durchgehalten zu haben und dabei - abgesehen von Ausnahmen menschlicher Schwächen - anständig geblieben zu sein, das hat uns hart gemacht. Dies ist ein niemals geschriebenes und niemals zu schreibendes Ruhmesblatt unserer Geschichte…“ (IMT, Bd. XXIX, S. 144)

ANKLAGE VON NÜRNBERG

Das in Nürnberg vorliegende erdrückende Beweismaterial veranlaßte das Internationale Militärtribunal, Gestapo, SS und SD in ihrer Gesamtheit als verbrecherisch zu charakterisieren. In der Begründung führte der Internationale Gerichtshof als hauptsächlichste Verbrechen dieser Organisationen an:

Im Artikel 10 des Statuts des Internationalen Militärtribunals heißt es:

„Ist eine Gruppe oder Organisation vom Gerichtshof als verbrecherisch erklärt worden, so hat die zuständige nationale Behörde jedes Signatars das Recht, Personen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer solchen verbrecherischen Organisation vor Nationalen-, Militär- oder Okkupationsgerichten den Prozeß zu machen. In diesem Falle gilt der verbrecherische Charakter der Gruppe oder Organisation als bewiesen und wird nicht in Frage gestellt.“ (IMT, Bd. l, S. 13)

Unter Bruch aller völkerrechtlichen Verpflichtungen wurden die Initiatoren und Hauptverantwortlichen der von diesen Terrororganisationen begangenen Verbrechen in leitende Stellungen des Staates und der Wirtschaft übernommen. „Spezialisten“ der Gestapo, der SS und des SD schufen den sogenannten Verfassungsschutz zur Unterdrückung der demokratischen und fortschrittlichen Kräfte in Westdeutschland. „Spezialisten“ der Gestapo, der SS und des SD befinden sich an einflußreicher Stelle in der westdeutschen Polizei; sie üben heute ihre verbrecherische Tätigkeit im Bundesnachrichtendienst und in Sondereinheiten der Bundeswehr aus.

Die Gestapo-Kommissare und SS-Sturmbannführer treten vor die Schranken des Gerichts, nicht als Angeklagte, sondern als Entlastungszeugen. Staatssekretär a. D. Dr. Globke, Kommentator der Judengesetze, wurde als Experte für die faschistischen Rassengesetze im Treblinka-Prozeß vernommen. Der ehemalige „Kriegsverwaltungschef in Frankreich“ und „Reichsbevollmächtigte“ in dem von den Nazis okkupierten Dänemark, Dr. Werner Best, heute Justitiar des Hugo-Stinnes-Konzerns, wurde in Frankfurt a. M. als „Sachverständiger“ zum Auschwitz-Prozeß geladen.

Als weitere „Entlastungszeugen“ traten in diesem bzw. in anderen Kriegsverbrecherprozessen in den Zeugenstand:

Dr. Emil Finnberg, SS-Sturmbannführer
heute: Rechtsanwalt in Hamburg;

Dr. Kurt Nieding, SS-Untersuchungsführer und Gerichtsoffizier in Krakau (Krakow)
heute: Rechtsanwalt in Wiesbaden;

Walter Entrich, Gendarmeriehauptmann in der Ukraine
heute: Polizeihauptkommissar in Neuhaus (Kr. Paderborn);

Dr. Kurt Uhlenbroock, SS-Sturmbannführer und KZ-Arzt im Lager Auschwitz (Oswiecim)
heute: Arzt in Hamburg;

Helmut Bartsch, SS-Hauptsturmführer und Mitglied einer Untersuchungskommission in Auschwitz (Oswiecim)
heute: Kriminalhauptkommissar in Krefeld;

Dr. Johannes Thümmler, SS-Obersturmbannführer und Leiter der Gestapo-Leitstellen Chemnitz und Kattowitz (Katowice)
heute: Leitender Angestellter eines feinmechanisch-optischen Werkes in Oberkochen;

Joseph Schreieder, SS-Sturmbannführer und Kriminaldirektor im besetzten Holland
heute: Oberregierungsrat in München;

Günther Burmeister, SS-Standartenführer und Amtschef im Hauptamt SS-Gericht
heute: Oberlandesgerichtsrat in Schleswig;

Dr. Hans Lauffs, SS-Hauptsturmführer und SS-Richter
heute: Ministerialrat in Bonn;

Hans Zentgraf, SS-Obersturmbannführer und Chef eines SS- und Polizeigerichts in Riga
heute: Rechtsanwalt in Aachen;

Willy Osthues, SS-Hauptsturmführer und Richter am SS- und Polizeigericht in Krakau (Krakow)
heute: Rechtsanwalt in München;

Gustav Adolf Nosske, (Düsseldorf), SS-Obersturmbannführer und Leiter der Gestapo-Leitstelle Düsseldorf;

Albert Hartl, SS-Sturmbannführer und Gruppenleiter im RSHA;
heute: Schriftsteller in Braunschweig

Friedrich Dern, (Offenbach), SS-Standartenführer und Leiter des „Reichsführerbegleitbataillons“;

Dr. Richard Wendler, Gouverneur von Krakau (Krakow);
heute: Rechtsanwalt in München

Dr. Horst Barth, SS-Obersturmbannführer und Leiter der Kriminalpolizei in Krakau (Krakow);

Globke, Best, Streckenbach, KZ-Ärzte, SS-Sturmbannführer, SS-Richter und andere „Hoheitsträger“ des faschistischen Deutschlands werden von den SS-Verteidigern in unbegrenzter Zahl aufgeboten, um zu bezeugen, daß die faschistische Gesetzgebung rechtens und die Durchführung der Befehle des RSHA eine selbstverständliche Pflicht war, daß folglich die angeklagten SS- und Gestapo-Mörder von jeder Schuld freizusprechen seien.

Und hier die offizielle Stellungnahme der westdeutschen Regierung: In der Bundestagsdebatte über die Verjährung von Kriegs- und Naziverbrechen erklärte der ehemalige Bonner Justizminister, daß man sich allmählich daran gewöhnen müsse, notfalls mit Mördern unter einem Dach zu leben.

REICHSSICHERHEITSHAUPTAMT

Im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) wurden die zentralen Ämter der Sicherheitspolizei und des SD, des Hauptamtes Sicherheitspolizei, des Sicherheitshauptamtes des Reichsführers SS, des Geheimen Staatspolizeiamtes und des Reichskriminialpolizeiamtes auf Grund einer Verfügung Himmlers am 27. September 1939 zusammengeschlossen.

Dieser Apparat beschäftigte Tausende hauptamtliche und Zehntausende nebenberufliche „freie“ Mitarbeiter. Sie entschieden teils auf Weisung, teils aus eigenem Ermessen über Leben und Tod in Hitlers und Himmlers Machtbereich. Mit dem RSHA hatte sich eine neue Instanz der „Führergewalt“ gebildet, die im faschistischen Staat eine fast uneingeschränkte, den Interessen der Monopole dienende Macht ausübte. Sie besaß sowohl staatliche als auch parteiliche Kompetenzen.

Zu den Hauptaufgaben des Reichssicherheitshauptamtes gehörte unter anderem die „Endlösung der Judenfrage“. Auf Befehl des RSHA wurden allein durch die „Einsatzgruppen“ zwei Millionen und in den faschistischen Konzentrationslagern weitere vier Millionen Juden ermordet. Darüber hinaus kommen alle Exekutivmaßnahmen innerhalb und außerhalb Deutschlands - von der Einweisung in die Konzentrationslager, der Zwangsverschleppung von Ausländern, der Errichtung von Ghettos, der Folterung und Entwürdigung von Antifaschisten bis zu Euthanasie- und anderen Verbrechen - auf das Konto des RSHA, seiner Amtsleiter und des größten Teils seiner Mitarbeiter.

VERBRECHEN IM VELODROME D’HIVER

Sie tragen die Schuld an der Ermordung von 4051 jüdischen Kindern, die mit ihren Eltern - insgesamt etwa 7000 Menschen - im Juli 1942 bei einer Razziawelle in Paris festgenommen worden waren. Im Hof des Velodrome d’Hiver, einer großen Radrennbahn, wurden sie fünf Tage lang ohne jegliche Nahrung gefangen gehalten. Trinkwasser gab es nur aus einem Hydranten an der Straße. Frauen mußten unter diesen Bedingungen entbinden. 30 Menschen starben sofort, viele wurden irrsinnig.

Am 5. Tage wurden die Eltern von ihren Kindern gerissen und abtransportiert. Sie starben in den Gaskammern des Konzentrationslagers Auschwitz. Obwohl die französische Regierung sich dafür einsetzte, die zurückgebliebenen 4051 Kinder in Kinderheimen unterzubringen, entschied das Reichssicherheitshauptamt, die Kinder ebenfalls zu vergasen. Ohne jegliche Fürsorge wurden sie in Waggons verladen und rollten in den Tod.

Trotz des Urteils von Nürnberg, die Verbrecher des Reichssicherheitshauptamtes zu bestrafen, wo immer sie auftauchen, wurden die meisten dieser Verbrecher, selbst die Amtschefs, nicht zur Verantwortung gezogen. Aber gerade sie waren die unmittelbaren Organisatoren der Mordtaten, aus ihren Reihen rekrutierten sich die Leiter der sogenannten Einsatzgruppen.

EINSATZGRUPPEN IN AKTION

Diese Gruppen wurden auf Grund eines Abkommens zwischen dem RSHA, dem Oberkommando der Wehrmacht (OKW) und dem Oberkommando des Heeres (OKH) gebildet. Das Abkommen bestimmte, daß den jeweiligen Heeresgruppen oder Armeen ein Vertreter des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD zuzuteilen ist, der mobile Einheiten in Form einer „Einsatzgruppe“ zur Verfügung hat. Die Einsatzgruppen wiederum waren in „Einsatzkommandos“ und „Sonderkommandos“ gegliedert.

„Unter dem Vorwand der politischen Sicherung der eroberten Gebiete in den besetzten sowohl als auch in den rückwärtigen Gebieten der Wehrmacht sollten die Einsatzgruppen rücksichtslos allen Widerstand gegen den Nationalsozialismus liquidieren - nicht nur den Widerstand in der Gegenwart, sondern ebenso den der Vergangenheit und der Zukunft. Ganze Klassen von Menschen sollten ohne Untersuchung, ohne Mitleid oder Reue getötet werden. Die Frauen sollten zusammen mit ihren Männern umgebracht werden, und auch die Kinder sollten hingerichtet werden, da sie sonst zu Gegnern des Nationalsozialismus aufwachsen würden und sogar den Wunsch hegen könnten, sich an den Mördern ihrer Eltern zu rächen.“ (NG, Fall IX, S. 32)

Diese Aufgaben - sie entsprachen einem „Führerbefehl“ - erfüllten die Einsatzgruppen mit der größtmöglichen Präzision. Sie zogen durch die besetzten Gebiete, jagten Juden, Kommunisten, Partisanen, politische Funktionäre, Geisteskranke und „rassisch Minderwertige“. Die Opfer wurden erschossen, erschlagen, erhängt, wo man sie traf. Zu Hunderten und Tausenden füllten ihre Leichen die Massengräber. Die Bevölkerung ganzer Dörfer und Ortschaften wurde zusammengetrieben, ermordet oder nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt. Die Gehöfte wurden niedergebrannt.

Wie sich solche Schreckensszenen abspielten, geht aus der Schilderung des deutschen Bauingenieurs Hermann Grabe hervor, der am 5. Oktober 1942 auf dem Flugplatz Dubno folgendes erleben mußte und in seiner eidesstattlichen Erklärung vor dem Nürnberger Gericht schilderte:

„…Eine alte Frau mit schneeweißen Haaren hielt das einjährige Kind auf den Armen und sang ihm etwas vor und kitzelte es. Das Kind quietschte vor Vergnügen. Das Ehepaar schaute mit Tränen in den Augen zu. Der Vater hielt an der Hand einen Jungen von etwa zehn Jahren, sprach leise auf ihn ein. Der Junge kämpfte mit den Tränen. Der Vater zeigte mit dem Finger zum Himmel, streichelte ihm über den Kopf und schien ihm etwas zu erklären. Da rief schon der SS-Mann an der Grube seinem Kameraden etwas zu. Dieser teilte ungefähr 20 Personen ab und wies sie an, hinter den Erdhügel zu gehen. Die Familie, von der ich hier sprach, war dabei. Ich entsinne mich noch genau, wie ein Mädchen, schwarzhaarig und schlank, als sie nahe an mir vorbeiging, mit der Hand an sich herunterzeigte und sagte: ‚23 Jahre’.

Ich ging um den Erdhügel herum und stand vor dem riesigen Grabe. Dicht aneinandergedrängt, lagen die Menschen so aufeinander, daß nur die Köpfe zu sehen waren. Von fast allen Köpfen rann Blut über die Schultern. Ein Teil der Erschossenen bewegte sich noch. Einige hoben ihre Arme und hoben den Kopf, um zu zeigen, daß sie noch lebten. Die Grube war bereits dreiviertel voll. Nach meiner Schätzung lagen darin bereits ungefähr tausend Menschen. Ich schaute mich nach dem Schützen um. Dieser, ein SS-Mann, saß am Rand der Schmalseite der Grube auf dem Erdboden, ließ die Beine in die Grube herabhängen, hatte auf seinen Knien eine Maschinenpistole liegen und rauchte eine Zigarette. Die vollständig nackten Menschen gingen auf einer Treppe, die in die Lehmwand der Grube gegraben war, hinab, rutschten über die Köpfe der Liegenden hinweg bis zu der Stelle, die der SS-Mann anwies. Sie legten sich vor die toten oder angeschossenen Menschen, einige streichelten die noch Lebenden und sprachen leise auf sie ein. Dann hörte ich eine Reihe Schüsse. Ich schaute in die Grübe und sah, wie die Körper zuckten oder die Köpfe schon still auf den vor ihnen liegenden Körpern lagen. Von den Nacken rann Blut.

Ich wunderte mich, daß ich nicht fortgewiesen wurde, aber ich sah, wie auch zwei oder drei Postbeamte in Uniform in der Nähe standen. Schon kam die nächste Gruppe heran, stieg in die Grube herab, reihte sich an die vorherigen Opfer an und wurde erschossen. Als ich nun um den Erdhügel zurückging, bemerkte ich wieder einen soeben angekommenen Transport von Menschen. Dieses Mal Kranke und Gebrechliche dabei. Eine alte, sehr magere alte Frau mit fürchterlich dünnen Beinen wurde von einigen anderen schon nackten Menschen ausgezogen, während zwei Personen sie stützten. Die Frau war anscheinend gelähmt. Die nackten Menschen trugen die Frau um den Erdhügel herum. Ich entfernte mich mit Moennikes (einem Polier) und fuhr mit dem Auto nach Dubno zurück.

Am Morgen des nächsten Tages, als ich wiederum die Baustelle besuchte, sah ich etwa 30 nackte Menschen in der Nähe der Grube, 30 bis 50 Meter von dieser entfernt, liegen. Einige lebten noch, sahen mit stierem Blick vor sich hin und schienen weder die Morgenkälte noch die da herumstehenden Arbeiter meiner Firma zu beachten. Ein Mädchen von etwa 20 Jahren sprach mich an und bat um Kleider und um Hilfe zur Flucht. Da vernahmen wir schon das Herannahen eines schnell fahrenden Autos, und ich bemerkte, daß es das SS-Kommando war. Ich entfernte mich zu meiner Baustelle. Zehn Minuten später hörten wir einige Schüsse aus der Nähe der Grube. Man hatte die Leichen durch die noch lebenden Juden in die Grube werfen lassen, sie selbst mußten sich daraufhin in diese legen, um den Genickschuß zu erhalten.“ (G. Reitlinger, Die Endlösung, Colloquium-Verlag, Westberlin, S. 231 ff.)

So sah die „politische Sicherung“ der besetzten Gebiete aus. Die Aktionen der Einsatzkommandos hatten mit einer militärischen Kriegführung nicht das geringste zu tun. Sie waren gemeine Massenmorde an unschuldigen Männern, Frauen und Kindern.

Von den Einsatzgruppen sind besonders die Gruppen A bis D zu erwähnen. Jede hatte eine Stärke von 800 bis 1200 Mann und setzte sich aus Angehörigen der Allgemeinen SS, der Gestapo, des SD, der Ordnungspolizei und der Waffen-SS zusammen. Die Waffen-SS und die Ordnungspolizei stellten mit etwa 47 Prozent den weitaus größten Teil der Mannschaften.

Von diesen mehreren Tausend Verbrechern wurden im Einsatzgruppenprozeß 1947/48 lediglich 24 führende Vertreter angeklagt:

Gegen 24 Angeklagte wurden 14 Todesurteile ausgesprochen, von denen jedoch lediglich vier bestätigt worden sind. Alle übrigen, zu langjährigen Freiheitsstrafen Verurteilten wurden bereits 1951 begnadigt und größtenteils aus der Haft entlassen. Darunter befanden sich u. a.

Das Gros dieser bestialischen Mörder lebt heute unbehelligt in Westdeutschland oder im Ausland. Nur unter dem äußersten Druck der Öffentlichkeit wurden in einzelnen Fällen Verfahren eingeleitet.

TERRORREGIME DER GESTAPO

Eine nicht minder verbrecherische Rolle spielten innerhalb des Reichssicherheitshauptamtes die Geheime Staatspolizei (Gestapo) und der Sicherheitsdienst (SD). Die Gestapo war aus dem Preußischen Geheimen Staatspolizeiamt und der Politischen Polizei der Länder des Deutschen Reiches entstanden. Als Himmler 1936 Polizeichef wurde, bildete er aus der Gestapo und der Kriminalpolizei die Sicherheitspolizei. Zusammen mit dem SD unterstellte er sie dem SS-Führer Heydrich. Der Erlaß Himmlers vom 27. September 1939 zum Zusammenschluß im Reichssicherheitshauptamt war somit nur noch ein formeller Akt.

Die Gestapo und der SD beteiligten sich durch den brutalen Einsatz gegen die revolutionäre Arbeiterklasse und andere demokratische Kräfte unmittelbar an der Vorbereitung und Durchführung des zweiten Weltkrieges. Die Gestapo und der SD waren es auch, die in den Ländern, die von der faschistischen Kriegsmaschine überrollt werden sollten, „5. Kolonnen“ schufen und den Okkupanten (vor allem in der CSR und Österreich) den Weg bereiteten.

Auch der „äußere Anlaß“ für den Beginn des zweiten Weltkrieges, der Überfall auf den Sender Gleiwitz (Gliwice), wurde von der Gestapo organisiert. Dieser fingierte Überfall stand unter der direkten Leitung des Gestapo-Chefs Müller. Der mit der Durchführung beauftragte SS-Sturmbannführer Naujocks lebte bis Anfang 1967 in Hamburg. Obwohl die von ihm begangenen Verbrechen den westdeutschen Justizorganen bekannt waren, wurde erst 1966 ein Verfahren wegen eines der Verbrechen eingeleitet.

Im Innern Deutschlands schuf die Gestapo ein Terrorregime, das nicht seinesgleichen in der Welt hat. Zehntausende Kommunisten und Sozialdemokraten, christliche Arbeiter, Juden und fortschrittliche Intellektuelle wurden verhaftet. In den Gestapo-Gefängnissen begann ihr Leidensweg. Eines der berüchtigtsten war das in der Berliner Prinz-Albrecht-Straße 8. Hier richtete die Gestapo wahre Blutbäder an, um Aussagen zu erzwingen. Diejenigen, die die Foltern überstanden, wurden in Konzentrationslager verschleppt.

Für die Einweisung in die Konzentrationslager war allein die Gestapo zuständig. Ihre Mitarbeiter hatten sich selbst in diesen Mordhöhlen des Faschismus eingenistet und tragen die Schuld am qualvollen Tod Hunderttausender Häftlinge. Die Gestapo wurde vom Militärgerichtshof in Nürnberg als verbrecherische Organisation gebrandmarkt. Die sich daraus ergebende Verpflichtung, belastete Angehörige der Gestapo und des SD zu verurteilen, wurde jedoch in Westdeutschland nicht eingehalten, obwohl die Verbrechen von kaum zu überbietender Grausamkeit und von einem nicht zu übersehenden Ausmaß waren.

„Die Gestapo und der SD wurden für Zwecke verwandt, die gemäß dem Statut verbrecherisch waren; dazu gehören die Verfolgungen und Ausrottung der Juden, Grausamkeiten und Morde in Konzentrationslagern, Ausschreitungen in der Verwaltung der besetzten Gebiete, die Durchführung des Zwangsarbeiterprogrammes und Mißhandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen … Bei der Gestapo schließt der Gerichtshof alle Exekutiv- und Verwaltungsbeamten des Amtes IV des RSHA oder solche, die sich mit Gestapo-Angelegenheiten in anderen Abteilungen des RSHA befaßten, sowie alle örtlichen Gestapobeamten ein, die innerhalb oder außerhalb Deutschlands ihren Dienst versahen“ (IMT, Bd. I, S. 300)

Auch der zum SD gehörende Personenkreis wurde in Nürnberg genau festgelegt:

„Was den SD anbelangt, schließt der Gerichtshof die Ämter III, VI und VII des RSHA und alle anderen Mitglieder des SD ein, unter Einbeziehung der örtlichen Vertreter und Agenten, gleichgültig, ob sie ehrenhalber tätig waren oder nicht, und gleichgültig, ob sie nominelle Mitglieder der SS waren oder nicht.“ (A. a. O., S. 301)

ORDNUNGSPOLIZEI - EINE SADISTENHORDE

Die sogenannte Ordnungspolizei war mit der SS eng verbunden. Das zeigte sich besonders darin, daß der „Reichsführer SS“ bereits 1936 auch „Chef der Deutschen Polizei“ wurde. Neben ihm übernahmen andere SS-Führer wie Heydrich, Kaltenbrunner und Daluege im Polizeiapparat führende Positionen. Gleichzeitig wurden hohe Polizeioffiziere wie Otto Winkelmann in die SS übernommen.

Mit ihren militärisch aufgezogenen Polizeidivisionen, -regimentern und -bataillonen war die Ordnungspolizei in gleichem Maße wie die SS an zahllosen Verbrechen beteiligt. So machte z.B. das Polizeibataillon Nr. 11 aus Kaunas (Litauen) innerhalb von zwei Tagen, am 27. und 28. Oktober 1942, die Stadt Sluzk „judenfrei“. In einem Bericht an den Generalkommissar von Minsk heißt es über diesen „Einsatz“:

„Was im übrigen die Durchführung der Aktion anbelangt, muß ich zu meinem tiefsten Bedauern hervorheben, daß letzteres bereits an Sadismus grenzte. Die Stadt selbst bot während der Aktion ein schreckenerregendes Bild. Mit einer unbeschreiblichen Brutalität… wurde das jüdische Volk, darunter aber auch Weißruthenen, aus den Wohnungen herausgeholt und zusammengetrieben. Überall in der Stadt knallte es, und in den Straßen häuften sich die Leichen der Juden… Abgesehen davon, daß das jüdische Volk, darunter auch die Handwerker, furchtbar roh vor den Augen des weißruthenischen Volkes brutal mißhandelt worden ist, hat man das ruthenische Volk ebenfalls mit Gummiknüppeln und Gewehrkolben bearbeitet.“

Die nachfolgenden Dokumente geben Aufschluß über den Terror des 15. Polizeiregiments:

„O.U., den 22. September 1942

Einsatzbefehl zur Vernichtung von Ortschaften

Kp. Nürnberg vernichtet Kortelisy.

9. Kp. - ohne Zug Frohn - mit unterstelltem Gend.-Zug (mot) 16 in Borysowka,

10. Kp. und 1/7 der Stabswache sowie 3 Kraftfahrer in Borki,

11. Kp. dazu (Zug) Frohn und 14 Mann Pzkw/10 in Zablocie.

9. Kp.: im Fußmarsch Dywin,

10. u. 11. Kp.: mit eigenen Kfz. den Westausgang Mokrany.

Bis 4.35 sind die Ortschaften umstellt (äußere Absperrung).

gez. Holling“

(SZAOR der UdSSR, fonds 7021, Liste 148, Akte 3, Bl. 20)

„O. U. Kobryn                                                                                              22. September 1942

Aus dem Kriegstagebuch des III. Bataillons des Polizeiregiments 15.

Das Unternehmen ‚Dreieck’ wird vorübergehend ausgesetzt. Das Batl. erhält den Befehl, mit den unterstellten Einheiten und dem zugeteilten Gend.-Zug 16 (mot) die nördlich und nordostwärts von Mokrany gelegenen Orte Borki, Zablocie und Borysowka, die als Bandenstützpunkte testgestellt worden sind, zu vernichten. Die 9. Komp. erreicht mit dem Gend.-Zug 16 (mot) am Abend Dywin; die 10. und 11. Komp. erreichen Mokrany. In jedem Stützpunkt bleibt eine Gruppe zurück. Der Batl.-Gefechtsstand wird in Mokrany eingerichtet.

O. U. Kobryn                                                                                                23. September 1942

Batl.-Gefechtsstand Mokrany. Die Aktion beginnt mit der Umstellung der Ortschaften, die in den frühen Morgenstunden beendet ist. Bei Tagesanbruch werden die Einwohner zusammengeholt und vom SD überprüft. Nach Ausscheiden von einwandfrei zuverlässigen Familien werden befehlsgemäß in Borysowka 169 Männer, Frauen und Kinder erschossen. Es beginnt sodann die Sicherstellung des Vieh’s, der Geräte und des Getreides.“

(A. a. O., Akte 4, Bl. 193)

Solche und ähnliche Beispiele lassen sich von allen Polizeiformationen bringen, die in den von den Faschisten zeitweilig besetzten Gebieten wüteten.

IM BONNER STAAT HERZLICH WILLKOMMEN

Tausende dieser Verbrecher, zum größten Teil namentlich bekannt und durch unwiderlegbare Beweise schwer belastet (vor allem durch Dokumente, die die DDR der Weltöffentlichkeit vorlegte und westdeutschen Instanzen zur Verfügung stellte bzw. zur Einsichtnahme anbot), leben unbehelligt in Westdeutschland. Mehr noch: Die in Westdeutschland lebenden SS- und Polizeiangehörigen erhielten Gelegenheit, sich in sogenannten Traditionsverbänden zu organisieren.

Bereits 1951 wurden die als „Soziale Hilfsgemeinschaft“ getarnten SS-Verbände (HIAG = Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS) gegründet. Ein Jahr später gab es bereits 75 örtliche SS-Gemeinschaften, deren Zahl in den folgenden Jahren auf 80 anstieg. Über 40 weitere SS-Traditionsverbände existieren außerhalb der HIAG, als „Suchdienst-Verbindungen“ des Roten Kreuzes getarnt. Die Führer dieser Verbände sind ausnahmslos Personen, die an Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit teilgenommen haben.

Am 29. Juni 1961 beschloß der Bonner Bundestag, daß auch alle Angehörigen der ehemaligen SS-Verfügungstruppe, die am 8. Mai 1945 länger als zehn Jahre im Dienste Himmlers und Hitlers standen, versorgungsberechtigt sind. Dieser Beschluß öffnete Tausenden Judenmördern und KZ-Henkern den Weg in den westdeutschen Staatsapparat.


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