Braunbuch

Die Auferstehung der Terrorjustiz

Ein feingesponnenes Netz

Es bedarf wohl keiner Beispiele mehr, um zu beweisen, daß der Bonner Staat mit wenig veränderten Methoden die Terrorjustiz des „Dritten Reiches“ fortsetzt. Nur eines sei noch gezeigt: Wie funktionssicher das Netz der Nazi-Juristen in Westdeutschland gespannt und wie gut die Rollen dabei verteilt wurden.

DER OBERLANDESGERICHTSBEZIRK HAMM

Einer der 18 Oberlandesgerichtsbezirke der Bundesrepublik ist Hamm. Nach dem Handbuch der Justiz 1964 über „Die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland“, Seite 126, umfaßt dieser Bezirk des Oberlandesgerichts die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster sowie vom Regierungsbezirk Düsseldorf die Städte Essen und Kettwig. In ihnen befinden sich 10 Landgerichte, und zwar in Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn, Siegen. Die Justiz dieses Bezirkes trägt die Verantwortung für 8323259 Menschen.

TERRORRICHTER AMTIEREN IN DORTMUND …

In Dortmund sitzt in der Strafverfolgungsbehörde Oberstaatsanwalt Pippert, früher Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Wien. Als Sachbearbeiter im Nazi-Justizministerium befürwortete er das Todesurteil gegen die nach Deutschland zwangsverschleppten griechischen Staatsbürger Nicolaus Mourtzeas und Johann Saridakis. In seiner Stellungnahme vom 15. November 1944 erklärte er unter anderem: „Das Urteil ist bedenkenfrei. Die Verurteilten haben in skrupelloser Weise das Gastrecht(!),das sie in Deutschland genossen, mißbraucht…“ (AZ: 6 S KLs 65/44, 802)

Neben Pippert amtiert als Erster Staatsanwalt der frühere Ankläger beim Sondergericht Essen, Otto-Wolf gang Schultze. Hinzukommen der Landgerichtsdirektor Dr. Rudolf Becker, ehemaliger Oberkriegsgerichtsrat der Wehrmachtskommandantur Berlin, ferner der frühere Kriegsgerichtsrat Walter Philippi sowie der frühere Oberamtsrichter Fähndrich vom Sondergericht Kattowitz (Katowice). Fähndrich verurteilte beispielsweise am 3. Dezember 1942 fünf polnische Bürger in einem Verfahren nach der „Polen-Strafrechtsverordnung“ zum Tode. Am 27. Oktober 1944 sprach dieser Nazi-Richter das gleiche Urteil gegen die Polen Wilhelm und Johann Wieczorek wegen sogenannter Vorbereitung zum Hochverrat.

Auch der Amtsgerichtsrat Bruntsch - früher Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Freiberg und Referent für Hochverratssachen im Nazi-Justizministerium - amtiert in dieser Stadt.

…IN BIELEFELD…

In Bielefeld, das nur ein Viertel soviel Einwohner hat wie Dortmund, sieht das Bild der „gereinigten Justiz“ noch übler aus. Der dortige Oberstaatsanwalt Depenbrock war schon zur Zeit Hitlers Ankläger beim Sondergericht der gleichen Stadt. Der Erste Staatsanwalt Bellwinkel war sogar Staatsanwalt beim „Volksgerichtshof“. Bellwinkel hat unter anderem das Todesurteil gegen den Erfurter Kammermusiker Ernst Fink erwirkt. Der Grund: Fink hatte zwei Bilder des „Führers“ zerschnitten.

Der Erste Staatsanwalt Dr. Josef Glunz war Staatsanwalt beim Sondergericht Essen. Sein ranggleicher Kollege Hagmann und Staatsanwalt Hans Köhne waren Ankläger in „Rassenschandesachen“ in Dortmund. Landgerichtsdirektor Huber gewann seine Erfahrung als Landgerichtsrat beim Sondergericht Dortmund, Landgerichtsdirektor Dr. Keil als Kriegsgerichtsrat, Landgerichtsdirektor Dr. Kuhlmann als Oberfeldrichter, Oberamtsrichter Strümpler als Oberlandesgerichtsrat beim Sondergericht Bielefeld, Amtsgerichtsrat Oldenburg in gleicher Position beim Sondergericht Prenzlau. Am 26. November 1943 verurteilte Oldenburg den Landarbeiter Friedrich Wilhelm Bartelt zum Tode, weil er sich nach einem Fliegerangriff ein paar Sachen im Werte von etwa 15 RM angeeignet hatte.

Von den Bielefelder Landgerichtsräten, Oberamtsrichtern und Amtsgerichtsräten, die ihrem „Führer“ bei Kriegs- und Sondergerichten gedient haben, sei an dieser Stelle noch Landgerichtsrat Dr. Regis erwähnt: Er steht auf der internationalen Kriegsverbrecherliste (Nr. 40/142). Selbst das berüchtigte Gefangenenlager Oberems und die Haftanstalt Bielefeld werden von einem ehemaligen Oberfeldrichter, Regierungsdirektor Dr. Bernd Holl, geleitet.

…IN BOCHUM…

Auch Bochum gehört zum Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Diese Kohle- und Eisen-Stadt ist halb so groß wie Dortmund; aber es sitzen hier noch mehr ehemalige Kriegs- und Sonderrichter als in Dortmund. Auf den Posten des Leiters des Strafgefängnisses und der Untersuchungshaftanstalt wurde ein Mann geschoben, der als Erster Staatsanwalt für politische Straf Sachen in der tschechisch-böhmischen Bezirksstadt Leitmeritz (Litomerice) für die faschistischen Okkupanten tätig war, Oberregierungsrat Heinz Esser.

Der Oberstaatsanwalt Dr. Hüntemann war ebenfalls in der Kriegszeit Staatsanwalt für politische Strafsachen, und zwar beim Oberlandesgericht Hamm. Sein Kollege, Oberstaatsanwalt Schäper, war Ankläger beim Sondergericht Brunn (Brno). Vier Todesurteile „wegen Feindbegünstigung“ - also wegen Begünstigung von Tschechen durch Tschechen! - erwirkte er allein am 23. Februar 1944. Staatsanwalt Sernau war bereits Staatanwalt beim Sondergericht Dortmund, der Landgerichtsdirektor Dr. Boes Landgerichtsrat beim Sondergericht Essen, die Landgerichtsdirektoren Hänert und Dr. Witzig waren Kriegsgerichtsräte. Durch Hänerts Richtspruch wurde noch am 6.März 1945 Gerhad Wagner erschossen. Hänert hatte ihn zwei Tage vorher „wegen Feigheit“ zum Tode verurteilt. Oberamtsrichter Schmiedeberg war Staatsanwalt beim Sondergericht Stettin (Szczecin) und Amtsgerichtsrat Wallis Oberstabsrichter der 8. Division Oppeln (Opole).

…IN MÜNSTER…

Werfen wir noch einen Blick auf eine weitere Stadt des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm, auf Münster. Der dortige Landgerichtsdirektor Bödding war im Hitlerstaat Landgerichtsrat beim Sondergericht Bielefeld und Landgerichtsdirektor Dr. Verspohl Oberstabsrichter der 12. Luftwaffen-Felddivision. Auf dem Schuldkonto Verspohls stehen die Todesurteile gegen den tschechoslowakischen Staatsbürger Albert Michek und den Elsässer Heinrich Stenger, die völkerrechtswidrig in die faschistische Wehrmacht gepreßt worden waren. Oberstaatsanwalt Duhme war Ankläger beim Sondergericht Bielefeld, Oberverwaltungsgerichtsrat Hönneckes Kriegsgerichtsrat, Sozialgerichtsrat Dr. Kieler Oberamtsrichter beim Sondergericht Oppeln (Opole) und Oberstaatsanwalt Dr. Knippenberg Ankläger beim Sondergericht Dortmund.

Der Erste Staatsanwalt Niemer, Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Roesler und Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Wildt waren Spezialisten für politische Strafsachen; Niemer als Erster Staatsanwalt in Hamm, dem Sitz des Oberlandesgerichts, Roesler als Oberlandesgerichtsrat in Posen (Poznan), Wildt als Staatsanwalt in Kassel.

Der Staatsanwalt Rosendahl hat als Ankläger beim Sondergericht Thorn (Torun) und der Erste Staatsanwalt Schwarze beim Sondergericht Halle eine ganze Reihe von Todesurteilen erwirkt. Die Personalakten von Schwarze sagen unter anderem aus, daß er im Kriege vom Wehrdienst „freigestellt“ war „zur Erfüllung kriegswichtiger Aufgaben“. Er wurde am 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP, ging in die SA, wurde förderndes Mitglied der SS, Rechtsberater im Sturmbann 1/174, Geschäftsführer beim Kreisgericht der NSDAP, Kreisstellenleiter für Propaganda und Schulung, Kammervorsitzender des Kreisparteigerichts usw.

Dr. Diderichs, ebenfalls Staatsanwalt in Münster, verurteilte als Oberstabsrichter der 8. Panzerdivision noch in den letzten Kriegswochen den jungen Elsässer Peter Schröder zum Tode, der sich durch die Hand geschossen hatte, um sich dem weiteren sinnlosen Kriegsdienst zu entziehen. Im Urteil des Standgerichts der 8. Panzerdivision stellt Diderichs fest: „Er will als Lothringer nicht für die deutsche Sache kämpfen …“ Auch der erst 20 Jahre alte Schütze Werner Grieser wurde noch am 19. März 1945 auf Befehl Diderichs ermordet.

…UND IN HAMM

Richtungweisend und verbindlich für die Spruchpraxis der Land- und Amtsgerichte ist die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte. Das für Dortmund, Bielefeld, Bochum und Münster zuständige Oberlandesgericht befindet sich in Hamm.

In Hamm sitzen gleich vier Oberstaatsanwälte in Amt und Würden, die aus der faschistischen Strafjustiz hervorgegangen sind. Sie alle hätten nach den Kontrollratsgesetzen entlassen werden müssen. Oberstaatsanwalt Dr. Göke war während des Krieges Ankläger beim Sondergericht Bielefeld, die übrigen drei wüteten bei Sondergerichten hinter der „Ostfront“: Stähler in Danzig (Gdansk), Wälzholz und der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Gugler in Breslau (Wroclaw).

Bisher sind über 30 Todesurteile aufgefunden worden, die auf Antrag Stählers ausgesprochen wurden, darunter eine ganze Reihe gegen Frauen. Noch im letzten Kriegsjahr erwirkte er an einem einzigen Tag sechs Todesurteile „wegen Beihilfe zur Fahnenflucht“. Auch unter diesen Verurteilten befand sich eine Frau. Viele Angeklagte stempelte er wegen geringer Vergehen zu „Volksschädlingen“ und lieferte sie dem Henker aus.

Zu den leitenden Anklagevertretern in Hamm gesellen sich solche Richter des Oberlandesgerichts wie die Senatspräsidenten Laube, ehemals Staatsanwalt für politische Todesurteilssachen im Nazi-Justizministerium, und Dr. Rein, schon zur Hitlerzeit Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Dortmund. Dazu kommen: Oberlandesgerichtspräsident Dr. Rempe - früher Oberlandesgerichtsrat im Nazi-Justizministerium; Senatspräsident Josef Schwarze - früher Landgerichtsrat im Nazi-Justizministerium; die Oberlandesgerichtsräte Boenicke -früher in der Abteilung für politische Strafsachen im Nazi-Justizministerium -, Lindemann - früher Landgerichtsrat beim Sondergericht Dortmund, und Helmut John - früher Kriegsgerichtsrat der 20. Panzerdivision und andere.

Verständlich ist, daß diese leitenden Nazi-Juristen jede Gelegenheit benutzen, um ihre alten Komplicen wieder in Stellungen zu bringen, in denen sie ihren Einfluß möglichst ungehindert ausüben können. Das geschah auch im Fall des ehemaligen Oberstabsrichters Dr. Siegfried Wehdeking, Richter der 999er Strafgefangenenbrigade. Wehdeking, so heißt es in seinen Personalakten, gab sich „unendliche Mühe…, die Flüchtigen zu fassen“. Diesem Kriegsrichter wurde ein Posten zugeschanzt, der ihm die Möglichkeit gibt, im gleichen Sinne, wenn auch in anderem Gewande, zu wirken: als Strafanstaltspfarrer im Gefängnis von Werl. Und Werl gehört ebenfalls zum Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Der ehemalige Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Graudenz (Grudziadz), Dr. Theodor Grunau, ist heute Regierungsdirektor im Strafvollzugsamt Hamm. Im Dezember 1941 lehnte Grunau die Begnadigung des zum Tode verurteilten polnischen Tiefbauarbeiters Franz Koslowski ab. Koslowski hatte die faschistischen Okkupationsbehörden gebeten, ihn nicht nach Deutschland zur Zwangsarbeit zu verschleppen, weil er seine alte Mutter und kranke Schwester ernähren mußte.

Im vergangenen Jahr sind noch weitere ehemalige Sonder- und Kriegsrichter im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm festgestellt worden. Ihre Namen wurden in der Dokumentation des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschland „Bonn sanktioniert Kriegsverbrechen“ im November 1964 veröffentlicht. Bedarf es noch eines Beweises, daß es in den anderen Oberlandesgerichtsbezirken Westdeutschlands ähnlich aussieht?

EIN UNHEILVOLLER VERSTOSS

Der bürgerliche englische Journalist Sefton Delmer schätzte diese gefährliche Entwicklung im „Daily Expreß“ vom 17. September 1957 folgendermaßen ein:

„Von all den Verstößen gegen die alliierten Pläne, die Dr. Adenauer in den acht Jahren, die er bereits an der Macht ist, sanktioniert hat, ist nach meiner Meinung diese Wiedereinsetzung der Terrorrichter Hitlers am unheilvollsten. Denn es besteht die ständige Gefahr, daß diese Männer, die einst Steigbügelhalter gewesen sind, bereit sein werden, abermals Steigbügelhalter zu sein!“

Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR), Wien, kam 1965 zu der Schlußfolgerung:

„Die Tatsache, daß fast zwanzig Jahre nach der Kapitulation des ‚Dritten Reiches’ das Problem der Naziverbrechen noch immer nicht in befriedigender Weise gelöst worden ist, daß es die zwischenstaatlichen Beziehungen vergütet und eine Bedrohung der Zukunft darstellt, rührt daher, daß die Deutsche Bundesrepublik sich weigert, die Grundsätze ihres Strafrechtes und dessen praktische Anwendung den Prinzipien anzupassen, die sowohl vom Internationalen Recht als auch durch die Jurisdiktion aller zivilisierten Länder allgemein anerkannt werden.“

Es ist unbestritten: Der Bonner Staat hielt zu jeder Zeit und in jeder Beziehung seine Hände schützend über die Mörder in den Richterroben.


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