Braunbuch

Diplomaten Ribbentrops im Auswärtigen Dienst Bonns

Das faschistische Auswärtige Amt - Instrument imperialistischer Eroberungspolitik

Zur Führungsclique des faschistischen Deutschlands, die sich in höchstem Maße der Verbrechen gegen den Frieden, das Völkerrecht und die Menschlichkeit schuldig machte, gehörten auch die Diplomaten des Auswärtigen Amtes unter Leitung von Nazi-Außenminister Joachim von Ribbentrop.

Ribbentrop wurde in Nürnberg vom Internationalen Militärtribunal zum Tode verurteilt und hingerichtet. Acht weitere prominente Nazi-Diplomaten - hauptsächlich Staatssekretäre und Unterstaatssekretäre wie Weizsäcker, Woermann, Ritter, Keppler und andere - wurden 1948/49 im sogenannten Wilhelmstraßen-Prozeß vor ein amerikanisches Militärgericht gestellt und abgeurteilt. (Es handelt sich um einen der 12 Nachfolgeprozesse des Nürnberger Prozesses.)

Die übrigen führenden Mitarbeiter Ribbentrops, die 1945 größtenteils Zuflucht in den von den Westmächten besetzten Gebieten Deutschlands gesucht hatten, blieben im Bonner Staat nicht nur unbehelligt, sondern nahmen dort im Auswärtigen Amt wieder entscheidende Funktionen ein.

Der Wilhelmstraßen-Prozeß deckte die verbrecherische Rolle des Auswärtigen Amtes auf und wies die maßgebliche Beteiligung seiner Beamten an Verbrechen der vielfältigsten Art nach. Neben dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) und der Wehrmacht mit dem OKW als Führungsorgan war das Auswärtige Amt jene Einrichtung, durch die die wichtigsten Aggressionen und Verbrechen des Nazi-Reiches geplant und vorbereitet wurden. Es war ein entscheidendes Instrument imperialistischer Eroberungspolitik. Seine Beamten wirkten als Schlüsselfiguren bei der Ausarbeitung und Durchsetzung der aggressiven Pläne. Es ist kein Fall bekannt geworden, in dem das Auswärtige Amt oder auch nur Gruppen von Beamten Verbrechen verhindert hätten.

Das Internationale Militärtribunal in Nürnberg definierte als verbrecherische Aggressionen die Überfälle auf: Österreich am 12. März 1938, die Tschechoslowakei am 1. Oktober 1938 und 15. März 1939, Polen am 1. September 1939, Großbritannien und Frankreich am 3. September 1939, Dänemark und Norwegen am 9. April 1940, Belgien, Niederlande und Luxemburg am 10. Mai 1940, Jugoslawien und Griechenland am 6. April 1941, die UdSSR am 22. Juni 1941, die USA am 11. Dezember 1941. (NG, Fall XI, Bd. CCXLI, S. 27624)

An einer Stelle des Urteils im Wilhelmstraßen-Prozeß heißt es:

„Wir halten jeden, der Angriffskriege und Einfalle plant, vorbereitet, beginnt und durchführt, und jeden, der wissentlich, bewußt und schuldhaft an solchen Handlungen teilnimmt, für einen Völkerrechtsverbrecher, der für seine Handlungen vor Gericht gestellt, verurteilt und bestraft werden muß.“ (NG, Fall XI, Bd. CCXLI, S. 27 622)

Diese Charakteristik trifft für nahezu alle Diplomaten des Auswärtigen Amtes Ribbentrops zu. Denn beinahe jeder Mitarbeiter war an der Vorbereitung und Verwirklichung der Aggressionspläne beteiligt. Besonders folgenschwer war die Aktivität der Nazi-Diplomaten bei der Inszenierung des zweiten Weltkrieges. Hauptsächlich im Amt Ribbentrop wurden die Erpressungs- und Fälschungsmanöver ausgeheckt, mit denen der faschistische Überfall auf Polen eingeleitet wurde. Dazu gehörte vor allem die Maxime, nach außen hin die Parolen vom „Selbstbestimmungsrecht“ und von der „völkischen Gemeinschaft“ zu vertreten, in Wirklichkeit aber nach dem Überfall auf die Tschechoslowakei den Überfall auf Polen vorzubereiten und so den zweiten Weltkrieg auszulösen. Ähnlich verhielt es sich mit allen anderen Überfällen und Aggressionen, die ohne das Wirken der Völkerrechtsverbrecher aus der Wilhelmstraße undenkbar gewesen wären.

Darüber hinaus führten das Auswärtige Amt, seine Botschaften und Abteilungen spezielle Handlungen zur Ausweitung des zweiten Weltkrieges aus. Es gab Versuche, den Kreis der kriegführenden Staaten zu erweitern und die wenigen neutralen Staaten in den Krieg zu ziehen. Die Hitlerdiplomaten mischten sich in die Neutralität dieser Staaten ein und versuchten, sie für die Kriegführung Hitlerdeutschlands zu mißbrauchen.

SIE WEITEN DEN KRIEG AUS…

Charakteristisch dafür war z.B. die Planung und direkte Vorbereitung der Eroberung des Vorderen Orients. Die Pläne zum militärischen Einmarsch in dieses Gebiet wurden vom Auswärtigen Amt Ende 1941/Anfang 1942 forciert. Damals hielt die faschistische Wehrmacht ganz Europa besetzt. Die nazistische Führung gab sich noch der Illusion hin, die Sowjetunion niederwerfen zu können. Zu diesem Zeitpunkt wurden zwei Sonderstäbe gebildet: Der vom OKW organisierte „Sonderstab F“ unter Leitung des Generals Felmy, der in Griechenland militärische Kader auf den Wüstenkrieg in Vorderasien vorbereitete, und der „Sonderstab von Grobba“ beim Auswärtigen Amt. Ihm oblag die politische und organisatorische Vorbereitung der Besetzung dieser Gebiete. Er wählte die vorgesehenen „Herrscher“ dieser Staaten aus, schuf Kontakte zu „geeigneten Kreisen“ und organisierte eine 5. Kolonne. Über die Aufgaben dieses „Stabes“ unter Leitung des Gesandten von Grobba heißt es in einer geheimen Notiz vom 6. November 1941 aus dem Ribbentrop-Amt:

„Seine Aufgabe ist die politische Vorbereitung des deutschen Vormarsches in den arabischen Raum und nach erfolgtem Einmarsch die Durchführung der deutschen Politik an Ort und Stelle nach den vom Auswärtigen Amt gegebenen Weisungen.“ (Dokumentations-Zentrum der staatlichen Archivverwaltung der DDR, Nr. 368142)

Noch deutlicher wurden diese Aufgaben in einer Aufzeichnung des damaligen Unterstaatssekretärs Woermann vom 6. November 1941 genannt:

„Dabei werden die dauernde Ausschaltung Englands aus dem vorderasiatischen Raum und die dauernde Sicherung deutschen Einflusses auf die dortigen Erdölvorkommen die Hauptziele sein.“ Und an anderer Stelle: „Die Frage der Auswahl der Herrscher und der sonstigen Führerpersönlichkeiten wird dabei eine besondere Rolle spielen.“

Der „Sonderstab von Grobba“ war also das Instrument des Auswärtigen Amtes, mit dessen Hilfe das englisch-französische Kolonialregime in den arabischen Staaten in ein zweifelsohne noch brutaleres, faschistisches Regime verwandelt werden sollte. In einem Dokument sind unter anderm die „politischen Mitarbeiter“ dieses Stabes verzeichnet:

„Der Stab des Bevollmächtigten des Auswärtigen Amtes für die arabischen Länder (Gesandter Dr. Grobba).

a) Politische Mitarbeiter:

Gesandtschaftsrat Dr. Granow, z.Zt. Verbindungsmann zum Stab Felmy in Athen (war mit mir in Bagdad, spricht arabisch); Leg.-Sekr. Mirow, z. Zt. beim Sonderverband 280 in Laurion (Griechenland), (war in Jerusalem); Vizekonsul Dr. Seydel, z. Zt. beim Konsulat in Tetuan, (war mit mir in Bagdad, spricht arabisch) …“ Und an anderer Stelle steht der Name Kurt Munzel.

Alle hier Genannten spielten und spielen eine maßgebliche Rolle im diplomatischen Dienst der Bundesrepublik: Dr. Granow war bis zu seinem Ausscheiden im Jahre 1963 Sonderbotschafter bei den Außenministern Brentano und Schröder. Der damalige Legationssekretär Mirow war bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Bonn und den arabischen Staaten Legationsrat I. Klasse an der westdeutschen Botschaft in Bagdad, und Dr. Seydel Legationsrat I. Klasse in der Westabteilung des Auswärtigen Amtes (Nordafrika). Dr. Munzel war als Botschafter der Bundesrepublik in Kongo (Leopoldville) und dann im Libanon tätig (ebenfalls bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen).

…UND TEILEN DIE WELT AUF

Ähnliche Pläne wie die zur Besetzung der arabischen Staaten wurden vom faschistischen Auswärtigen Amt zusammen mit dem „Reichskolonialbund“ unter Leitung Ritter von Epps und teilweise mit dem OKW auch zur kolonialen Neuaufteilung Afrikas und Asiens entwickelt. So existiert ein Plan, wonach außer den ehemaligen deutschen Kolonien auch Französisch- und Belgisch-Kongo, Uganda, Nigeria, Kenia und Sansibar zu deutschen Kolonien werden sollten. (Vgl., Von Ribbentrop bis Adenauer, Berlin 1961)

Gemeinsam mit Beamten des Auswärtigen Amtes legte der Gauleiter z.b.V.(!) Korswand Anfang Juni 1940 in einer Denkschrift nieder, daß zwei deutsche Hauptkolonialgebiete geschaffen werden müßten: in Zentralafrika und im Fernen Osten. In dieser Denkschrift heißt es unter anderm:

„Marokko wird spanisch, Spanien kommt dann so - außer Fernando Po, Rio Muni-Gebiet etc. - zu einem größeren zusammenhängenden Kolonialbesitz, vom spanisch gewordenen Gibraltar bis zum Rio de Oro-Gebiet. Algier nebst einem Teil des Sahara-Gebiets verbleibt (außer den französischen Kolonien in Indien, der Südsee, in West-Indien und Südamerika) den Franzosen. Frankreich hat dafür aber (außer Korsika und Savoyen in Europa) Tunis und Djibuti an Italien abzutreten, desgl. Senegambien, den französischen Kongo sowie alle bisher französischen Kolonien der Guineaküste sowie die Maskaren an Deutschland und seine Schutzstaaten.

England verliert, abgesehen von Gibraltar (an Spanien) die Inseln Cypern, Malta, Kreta und Perim (an Italien), sämtlichen afrikanischen Kolonialbesitz. Es gibt ab:

  1. Den nördlichen Teil des ehemaligen englischen Sudan, Britisch-Somali-Land und evtl. auch noch Aden an Italien.
  2. Das Gebiet der ehemals südafrikanischen Union an einen zukünftig von England absolut unabhängigen Burenstaat.
  3. Den gesamten Rest - das wären also Gambia, Sierra Leone, Goldküste, Nigeria, den südlichen Teil des Sudans, selbstverständlich die Deutschland geraubten ehemals deutschen Kolonien, Kenia, Uganda nebst den vorgelagerten Inseln Zansibar und Pemba, Syschellen und Ameranten, an Deutschland und seine Schutzstaaten.

Ägypten mit der Suezkanalzone wird, als an sich selbständiger Staat, in der gleichen Weise unter italienischen Schutz gestellt, wie es bisher unter englischem Schutz gestanden hat…

Auch ein Stück des ehemals belgischen Kongo, und zwar der östlich an Deutsch-Ostafrika und Nord-Rhodesien anstoßende Teil mit dem Katanga-Kupfergebiet müßte, abgesehen aus den später näher zu erörternden wirtschaftlichen Gründen, auch schon aus anderen Erwägungen heraus zur deutschen Hauptkolonie kommen…

Dadurch, daß Holland wohl gleichfalls zu den Staaten gehören wird, die zukünftig in irgendeiner Form unter deutschen Schutz gestellt werden, ergibt sich, daß im Raum derjenigen Asien und Australien vorgelagerten Inseln die früher entweder zu Deutschland oder zu den Niederlanden gehört hatten, sich ein neues zweites sehr wertvolles Hauptkolonialgebiet zu unserer und unserer Schutzstaaten Verfügung darbietet, das man vielleicht zusammenlassend mit dem Sammelnamen des ‚kolonialen Inselbesitzes’ bezeichnen könnte.“ (Dokumentationszentrum der staatlichen Archivverwaltung der DDR, Nr. 368 510)

Verschiedene Abteilungen des Auswärtigen Amtes waren auch federführend an der Schaffung eines sogenannten Kolonialministeriums beteiligt. Das Auswärtige Amt und seine Beamten zeigten also eine bemerkenswerte Initiative, den zweiten Weltkrieg auszuweiten, weitere Völker in den Krieg hineinzuziehen und Programme zu entwickeln, wie die Welt unter der Führung des deutschen Imperialismus aufzuteilen sei.

AN DER „ENDLÖSUNG DER JUDENFRAGE“ MITGEWIRKT

Auch an der Ermordung von Millionen Juden waren die Diplomaten der Wilhelmstraße maßgeblich beteiligt. Über ihre Mitverantwortung an diesen Verbrechen wird im Urteil des Wilhelmstraßen-Prozesses gesagt:

„Es gibt für niemand eine Entschuldigung oder Rechtfertigung, der an den Maßnahmen bewußt und zustimmend teilgenommen hat, aus denen diese abstoßenden und schauderhaften Verbrechen im einzelnen bestanden, und es ist gleichgültig, ob er sie veranlaßt oder ausgeführt hat, oder nur Beihilfe geleistet oder sie der Welt gegenüber gerechtfertigt oder den Tätern Hilfe und Unterstützung gewährt hat“ (NG, Fall XI, Bd. CCXLII, S. 27827)

Das Auswärtige Amt unter Ribbentrop spielte bei der Organisierung, Planung und Verschleierung dieser Verbrechen eine verhängnisvolle Rolle. In der Anfangsperiode der Judenverfolgung, etwa 1938 bis 1940, als es hauptsächlich um die Enteignung, Ausweisung und Beseitigung der in Deutschland lebenden Juden ging, prüfte das Auswärtige Amt mit der Gestapo und dem SD, zu welchem geeigneten Zeitpunkt auch die in Deutschland lebenden Juden ausländischer Staatsangehörigkeit verfolgt werden könnten. Ferner hatte das Auswärtige Amt die Aufgabe, den Antisemitismus im Ausland zu fördern und die Greueltaten der Faschisten zu verschleiern. Damit sollten die Wahrheit über den Terror gegen die Juden verschwiegen und der wachsende Haß gegen den Faschismus eingedämmt werden.

Typisch für die Arbeit des Auswärtigen Amtes in dieser Zeit sind vor allem zwei Dokumente. Das eine ist das Memorandum Wiehls, des damaligen Leiters der Wirtschaftspolitischen Abteilung des Auswärtigen Amtes, vom 25. Januar 1939. Es beschäftigte sich mit den Enteignungsmaßnahmen gegen die Juden und wurde allen Gesandtschaften und Konsulaten zugestellt. Das andere Dokument ist die Denkschrift des Legationsrates Schumburg vom „Sonderreferat Deutschland“, ebenfalls vom 25. Januar 1939. Sie heißt „Die Judenfrage als Faktor der Außenpolitik im Jahre 1938“ und wurde gleichfalls allen diplomatischen Vertretungen des faschistischen Deutschlands übermittelt. Das Auswärtige Amt setzte sich in der Schumburg-Denkschrift für eine solch „radikale Lösung der Judenfrage“ ein, daß sie selbst dem Reichssicherheitshauptamt „verfrüht“ erschien. (Siehe Tafel 35)

VORBEREITUNG DER WANNSEE-KONFERENZ

Neben dem Reichssicherheitshauptamt wirkte das Auswärtige Amt auch entscheidend bei der Planung und Verwirklichung der „Endlösung der Judenfrage“ mit. Es spielte schon bei der Vorbereitung der Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942 eine maßgebliche Rolle.

Ende 1941 entwarf die Deutschland-Abteilung in einer Notiz die „Vorstellungen des Auswärtigen Amtes zur totalen Lösung der Judentrage“ für eine Konferenz mit Heydrich. Am 4. Dezember 1941 entwickelte der Leiter des Sonderreferats „Deutschland“, Luther, das bekannte Acht-Punkte-Programm, das auf der Wannsee-Konferenz eine Rolle spielte. In diesem Programm wurde unter anderem gefordert, die Juden der verschiedensten Nationalitäten aus Deutschland sowie aus den verschiedensten europäischen Ländern abzuschieben und zu vernichten. Punkt 8 dieses Programms lautete: „Durchführung dieser Maßnahmen wie bisher im guten Einvernehmen mit dem Geheimen Staatspolizeiamt.“ (Dokumentations-Zentrum der staatlichen Archivverwaltung der DDR, Nr. 42550)

Wenig später, am 23. Dezember 1941, entstand in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes - ebenfalls zur Vorbereitung der Wannsee-Konferenz - ein Gutachten. Es schlug unter anderem den Weg des zweiseitigen Abkommens mit jenen Staaten vor, aus denen die Juden deportiert werden sollten. Dieser Weg wurde auch beschritten. Heydrich, der als Chef der Sicherheitspolizei und des SD auf der Wannsee-Konferenz das Programm der „Endlösung“ darlegte, wies auf die neuen Aufgaben der Diplomaten der Wilhelmstraße hin:

„Im Zuge dieser Endlösung der europäischen Judentrage kamen ungefähr 11 Millionen Juden in Betracht, von denen nur 131800 in dem ursprünglichen Reichsgebiet lebten, 43700 in Österreich und 74200 in dem Protektorat Böhmen und Mähren.

Unter richtiger Leitung sollten im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen, und zwar in großen Arbeitskolonnen und unter Trennung der Geschlechter. Es werde zweifellos ein Großteil von ihnen durch natürliche Verminderung ausfallen; die Überlebenden müßten entsprechend behandelt werden, da sie bei Freilassung als Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaus anzusprechen seien.

Weiterhin sei beabsichtigt, daß das Auswärtige Amt sich mit den zuständigen Referenten der Sicherheitspolizei und des SD wegen der Behandlung der Endlösung in den deutschbesetzten und beeinflußten europäischen Gebieten in Verbindung setzen sollte. Heydrich erwähnte weiterhin, daß das Problem in der Slowakei und in Kroatien keine großen Schwierigkeiten mehr bereite, Rumänien habe ebenfalls einen Judenbeauftragten eingesetzt, zur Regelung der Frage in Ungarn sei es jedoch erforderlich, in Zeitkürze einen Berater für Judenfragen der ungarischen Regierung aufzuoktroyieren. Heydrich erörterte dann das Problem der Judenfrage in Italien und Frankreich.“ (NG, Fall XI, Bd. CCXLII, S. 27842)

Die Diplomaten des Auswärtigen Amtes hatten also die Aufgabe, die Zustimmung der „verbündeten“ bzw. der Vasallenstaaten dazu zu erzwingen - z. B. Ungarns, Rumäniens, der Slowakei -, daß die SS-Kommandos Eichmanns die in diesen Staaten lebenden Juden deportieren und liquidieren konnten. Ähnlich hatte das Auswärtige Amt in den besetzten Gebieten vorzugehen. Die Diplomaten Ribbentrops sollten die Voraussetzungen schaffen, daß die Gestapo die „Endlösung der Judenfrage“ in den verschiedenen europäischen Staaten in Angriff nehmen konnte. Ohne die Tätigkeit der Diplomaten Ribbentrops wäre das verbrecherische Wüten der SS-Deportations- und Vernichtungskommandos in diesem Ausmaße unmöglich gewesen.

Und wenn die Nazi-Diplomaten bei der „Endlösung“ nach außen hin oft nicht so augenfällig in Erscheinung traten wie die Kommandos Eichmanns, dann nicht, weil sie etwa weniger Verantwortung trugen, sondern weil ihnen im Rahmen der Arbeitsteilung mit der Gestapo einfach andere Aufgaben zufielen.

MIT EICHMANN HAND IN HAND

In der Praxis sah die Zusammenarbeit zwischen Gestapo und Diplomaten oft so aus, daß Eichmann und die Gestapo vor Deportationen das „Einverständnis“ des Auswärtigen Amtes einholten. So schrieb Eichmann am 9. März 1942 an das Auswärtige Amt, daß die Absicht bestände, 1000 französische und staatenlose Juden, die 1941 in Frankreich verhaftet worden waren, nach Auschwitz zu transportieren. Er fragte, ob es dagegen Bedenken gäbe. Am 11. März schrieb das Reichssicherheitshauptamt erneut an das Ribbentrop-Amt, daß weitere 5000 französische Juden mit diesem Transport nach Auschwitz gebracht werden sollten. Sowohl die Botschaft in Paris, als auch das Auswärtige Amt hatten, wie aus dem Antwortschreiben vom 20. März hervorgeht, „nicht die geringsten Bedenken“.

Viele Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes hatten bei der „Endlösung“ fest umrissene Aufgaben. Dr. Ernst-Günther Mohr z. B. war als einer der engsten Mitarbeiter des Gesandten Bene an den Vernichtungsaktionen gegen die in Holland lebenden Juden beteiligt. (Mohr ist heute Botschafter der Bundesrepublik in Argentinien.)

In Ungarn hatte es die Regierung bis 1944 verstanden, die Deportation der Juden zu verhindern. Daraufhin setzte der Gesandte Veesenmayr im Auftrage des Auswärtigen Amtes - er hatte in einem Sonderbericht entsprechende Vorschläge gemacht - im März 1944 eine neue ungarische Regierung ein. Sie gab den deutschen Forderungen nach. Die Zusammenarbeit des Auswärtigen Amtes und des Reichssicherheitshauptamtes war dann außerordentlich eng. SS-Gruppenführer Winkelmann, der Beauftragte Himmlers für die Liquidierung der ungarischen Juden, wurde Veesenmayr unterstellt. Und Eichmann, der die Zwangsdeportationen von Budapest aus zum Teil selbst leitete, setzte sich dafür ein, daß der damalige Konsulatssekretär I. Klasse, Hezinger - er war zeitweise an der deutschen Botschaft in Budapest tätig -, nicht anderweitig versetzt wurde. Hezinger sei für die Deportationsaufgaben „unentbehrlich“. Von den etwa 400000 ungarischen Juden wurden in wenigen Monaten etwa 200000 ermordet. An dieser Stelle sei vermerkt, daß auch Hezinger in den diplomatischen Dienst Bonns eintrat. 1957 war er z. B. Konsulatssekretär im Auswärtigen Amt.

In vielen Fällen verhinderten die Ribbentrop-Diplomaten, daß sich Juden vor dem Terror retteten. Ende 1943 besetzte Hitlers Wehrmacht das bis dahin den Italienern unterstellte Gebiet Frankreichs. Eichmann erfuhr, daß sich 15000 Juden in den Bergen des Fürstentums Monaco versteckt hielten. Daraufhin erteilte das Auswärtige Amt seinem Konsul von Monaco am 23. September 1943 den Auftrag, diese Juden unbedingt ausfindig zu machen und der Sicherheitspolizei Zutritt zu diesem Gebiet zu verschaffen.

Als es im September 1943 einer größeren Gruppe griechischer Juden aus Saloniki gelang, die italienische Demarkationslinie zu überschreiten, tat auch hier das Auswärtige Amt alles, um sie der SS auszuliefern.

Es ist eine grobe Verfälschung der historischen Wahrheit, wenn einige Diplomaten des Auswärtigen Amtes nach dem Kriege behaupteten, die Judenverfolgung sei ausschließlich Sache des Sonderreferats „Deutschland“ unter Luther, später unter Rademacher, und der sogenannten SA-Gesandten gewesen - so wurden die als SA-Führer in den diplomatischen Dienst übernommenen Gesandten Killinger (Bukarest), Ludin (Bratislava), Kasche (Kroatien) und Beckerle (Sofia) bezeichnet.

Mit der „Endlösung der Judenfrage“ waren fast alle Abteilungen und Diplomaten des Amtes Ribbentrop betraut:

im Auswärtigen Amt die Abteilung „Deutschland“ unter Luther, später unter Rademacher (sie entwickelte sich nach der Wannsee-Konferenz aus dem Sonderreferat „Deutschland“);

die Gruppe Inland II unter Wagner und von Thadden;

die Informationsstelle XIV („Antijüdische Aktion“), die von Schleier geleitet wurde, mit Granow und später mit Hezinger als Generalsekretär, und zu der auch Mitarbeiter der Handels-, Kultur- und Rundfunkpolitischen sowie der Presseabteilung gehörten;

die Länderreferenten im Büro Ribbentrops, z. B. Dr. Strack, vorher Dr. Schwarzmann für Frankreich, und die Länderreferate der Politischen Abteilung, z. B. Dr. Heinburg, später Dr. Werkmeister für Südosteuropa, Dr. Grundherr für Skandinavien usw. Alle hier Genannten stellten ihre Erfahrungen nach 1945 in den Dienst des Bonner Auswärtigen Amtes: Dr. Strack ist noch heute als Vortragender Legationsrat I. Klasse tätig, Dr. Schwarzmann leitet die „Außenstelle Berlin“. Sowohl Heinburg, Grundherr als auch Werkmeister waren jahrelang in führenden Positionen des Bonner Auswärtigen Amtes eingesetzt - Werkmeister bis vor kurzem als Botschafter in Schweden -, obwohl die DDR seit vielen Jahren dokumentarisches Beweismaterial über sie veröffentlicht hat. Seit sie aus Altersgründen ausgeschieden sind, beziehen sie hohe Pensionen.

Ferner seien die Gesandten, ihre Vertreter, das leitende Gesandtschaftspersonal, die Volkstums- bzw. Judenreferenten genannt, die der Gruppe Inland II unterstanden, die Polizei-Attaches, die teilweise, z. B. in Bukarest, gleichzeitig Judenreferenten waren, sowie die Kulturreferenten, die eng mit den Judenreferenten zusammenarbeiteten und sie in deren Abwesenheit vertraten.

Darüber hinaus wurden den einzelnen Abteilungen und Mitarbeitern die verschiedensten Aufgaben bei der „Endlösung“ übertragen. Beispielsweise bereiteten die Gruppe Inland II, die Informationsstelle XIV und die Kulturpolitische Abteilung die berüchtigte Konferenz von Krummhübel vor. Sie wurde am 3. und 4. April 1944 vom Reichssicherheitshauptamt und vom Auswärtigen Amt gemeinsam mit allen Judenreferenten der Botschaften durchgeführt. Es sprachen Legationsrat von Thadden (Gruppe Inland II) und SS-Hauptsturmführer Dr. Ballensiefen vom Reichssicherheitshauptamt über den „Stand der antijüdischen Exekutivmaßnahmen“. Das dritte Hauptreferat hielt der Leiter der Kulturpolitischen Abteilung, Gesandter und SS-Brigadeführer Dr. Six. Teilnehmer waren unter anderem auch die Vertreter der Handelspolitischen, der Rundfunkpolitischen, der Kulturpolitischen und der Presseabteilung.

Die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes erarbeitete für die Wannsee-Konferenz nicht nur ein Gutachten über die „besten“ Möglichkeiten für die „Endlösung“, sondern griff auch in anderen Fällen ein. Als z. B. eine Zeitlang die routinemäßigen Mitteilungen über den Tod holländischer Juden in deutschen Konzentrationslagern in auffälliger Zahl nach Holland geschickt wurden und Schweden als Schutzmacht Hollands protestierte sowie auf eine Prüfung drängte, befaßte sich die Rechtsabteilung mit diesem „Fall“ und suchte Auswege. Sie wurden schließlich darin gefunden, daß man auf Vorschlag der Rechtsabteilung gar keine Mitteilungen mehr abschickte. Daraufhin hörten die schwedischen Proteste auch auf.

Ähnlich war es mit der Handels- bzw. Wirtschaftspolitischen Abteilung des Auswärtigen Amtes. Hier befaßte man sich ständig mit der Regelung der Vermögensfragen der deportierten und hingerichteten ausländischen Juden.

INTRIGENSPIEL UM 7000 JÜDISCHE KINDER

Schließlich gab es wichtige Probleme, die den jeweiligen Abteilungen zumindest bekannt waren oder gemeinsam gelöst wurden. Das war in einem abscheulichen Intrigenspiel mit dem Leben von 7000 rumänischen Judenkindern der Fall.

Auf Grund eines englischen Angebotes - und mit Zustimmung der Rumänen - sollten die Kinder die Erlaubnis zur Auswanderung erhalten. Um dieses Angebot zu vereiteln und trotzdem propagandistisch für sich zu nutzen, arbeiteten über viele Wochen hinweg die Gruppe Inland II, die Politische, Kulturpolitische, Rundfunkpolitische, Presse- und Rechtsabteilung auf das engste zusammen. Ihr Ziel war, eine geeignete provokatorische Antwort zu finden. Gemeinsam mit von Thadden, Wagner, Killinger und Eichmann waren an diesem Vorgang beteiligt: Heinburg als Länderreferent der Politischen Abteilung, Henke und von Erdmannsdorf als Verantwortliche der Politischen Abteilung, Albrecht von der Rechtsabteilung, von Mirbach als Persönlicher Referent des Staatssekretärs von Steengracht, Rühle von der Rundfunkpolitischen Abteilung und Sonnleithner vom Büro Ribbentrops. (Von Mirbach ist seit Jahren Sonderbotschafter des Bundesaußenministers Schröder und soll in naher Zukunft als Botschafter in Indien eingesetzt werden!) Es handelt sich um jenen Vorgang, von dem im Urteil des Wilhelmstraßen-Prozesses gesagt wird:

„…das Auswärtige Amt und sein Staatssekretär hatten hier endlich einmal Gelegenheit, zum Guten und nicht zum Bösen zu raten -, hier hätte darauf hingewiesen werden können, daß es zur Verbesserung der außenpolitischen Beziehungen Deutschlands und zur Wiederherstellung seines Ansehens in der Welt beitragen würde, wenn man duldete, daß wenigstens Kinder vor der Vernichtung bewahrt würden. Doch alle vom Außenamt unternommenen Schritte, alle seine Ratschläge hatten das Ziel, die Bemühungen angesehener neutraler und feindlicher Länder zunichte zu machen, die die Kindlein zu sich kommen lassen wollten; das Werk der guten Samariter sollte vereitelt, ihr Angebot in nationalsozialistische Propaganda verdreht werden.“ (NG, Fall XI, Bd. CCXLIII, S. 27893)

TODESLISTEN AUSGEFERTIGT

Eine Kette weiterer Verbrechen begingen Ribbentrop-Diplomaten bei der Ausübung der Gewaltherrschaft über die verschiedensten Völker Europas, besonders in den zeitweilig okkupierten Gebieten. Im System des Terrors hatten das Auswärtige Amt, seine Organe und Beamten festumrissene Aufgaben. Vor allem oblag es ihnen, jede patriotische, demokratische Regung, jeden Widerstand gegen die faschistische Gewaltherrschaft zu unterdrücken. Auch dabei arbeiteten die sogenannten Bevollmächtigten des Reiches, die Vertreter des Auswärtigen Amtes (VAA) bei den verschiedensten Behörden, z. B. bei der „Regierung des Generalgouvernements“, mit den Befehlshabern der Sicherheitspolizei und des SD, den Kommandos der Gestapo und den Militärbefehlshabern eng zusammen.

Ein bestimmter Personenkreis im Auswärtigen Amt wurde regelmäßig über die Massenmorde der berüchtigten SD-Einsatzkommandos informiert. Die Listen mit den Namen Tausender, die verhaftet, in Konzentrationslager geworfen oder ermordet wurden, fertigten meist Gestapo, SD und die faschistischen Diplomaten gemeinsam aus. Schließlich wurden die Diplomaten auch über die Ergebnisse solcher Aktionen genau informiert. Dutzende von Mordlisten gingen durch ihre Hände und wurden an das Büro Ribbentrop und die zuständigen Länderreferate weitergeleitet. (Siehe Tafel 36)

GESTAPO-TERROR WAR IHNEN ZU MILD

Vielfach gehörten die Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes zu den Scharfmachern. So schrieb der damalige Konsul in Algerien, Auer (bis 1964 westdeutscher Botschafter in Ceylon), als „persönliche Stellungnahme“ Ende 1942 an die Wilhelmstraße:

„Der militärische Sieg über Frankreich müßte noch vervollständigt werden in moralischer Niederwerfung der Franzosen im besetzten Gebiet. Erst durch solche Zwangsmaßnahmen würde der deutschfeindlichen Einstellung… die Angst zugesellt werden, der Besiegtenstandpunkt bei den französischen Behörden erzwungen werden und damit erst der notwendige Respekt gegenüber Forderungen und Anweisungen der deutschen Behörden… erreicht werden.“ (Deutsches Zentralarchiv Potsdam, Bestand: Auswärtiges Amt, Nr. 61134)

Zu dem Zeitpunkt, da der Zusammenbruch Hitlerdeutschlands für jeden sichtbar wurde und die Völker in den befreiten Gebieten Verräter vor ordentliche Gerichte stellten, bemühten sich die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes unter Albrecht und die Politische Abteilung einschließlich der Länderreferate, noch in deutscher Haft befindliche Patrioten aus den okkupierten Ländem hinrichten zu lassen. Durch diese Repressalien sollten Gerichtsverfahren gegen profaschistische Kollaborateure und Kriegsverbrecher verhindert werden.

Am 22. Dezember 1944 forderte die Abteilung Pol II in einem von Steengracht unterzeichneten Schnellbrief an das Reichssicherheitshauptamt und andere faschistische Stellen, Verfahren gegen gaullistische Häftlinge, „die mit schwerer Strafe enden müßten“, einzuleiten und Begnadigungen, die bei einigen Todesurteilen gegen französische Patrioten ausgesprochen worden waren, rückgängig zu machen. (Siehe Tafel 37)

„ZWECKDIENLICH“ UND „VERTRAUENSVOLL“

Von den weiteren Formen und Methoden, zu denen sich - wie es in einer Aufzeichnung der Abteilung „Deutschland“ vom 8. August 1940 heißt - „eine zweckdienliche, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen den Diplomaten des Ribbentrop-Amtes, der Gestapo und dem SD entwickelte, können nur einige wesentliche genannt werden:

Ganze Kompanien von SS-Offizieren wurden zeitweise mit „Spezialaufträgen“ - meist für die Spionage- und Sabotagetätigkeit und zum Aufbau der 5. Kolonne - in den außenpolitischen Apparat eingebaut. In einer Geheimen Reichssache des Amtes VI des Reichssicherheitshauptamtes vom 6. August 1943 an das Auswärtige Amt heißt es, daß die „Entwicklung“ den „verstärkten Einbau von Mitarbeitern“ des RSHA bei den diplomatischen Vertretungen vor allem in den „heute noch neutralen Ländern“ erfordert. Weiter wurde im einzelnen festgelegt, unter welchen diplomatischen Tarnbezeichnungen die SD-Leute an den verschiedenen Auslandsvertretungen, z. B. in Bern, Genf, Mailand, wirken sollten. Unter anderen waren SS-Sturmbannführer Elling für die Botschaft am Vatikan und SS-Sturmbannführer Dr. Haas für den Quirinal vorgesehen.

SS-Offiziere wurden als Wissenschaftliche Hilfsarbeiter (WHA) in den Diplomatischen Dienst übernommen. Ein großer Teil von ihnen erhielt nach Erfüllung ihrer Spezialaufträge ständige Aufgaben und damit meist auch die geläufigen diplomatischen Rangbezeichnungen. Meist wurden die SS-Offiziere entsprechend ihrer „Verdienste“ Legationssekretäre oder Legationsräte.

Viele Ribbentrop-Diplomaten gaben dem SD bzw. der Gestapo direkt Berichte. Täglich erreichten die Poststelle in der Wilhelmstraße Briefe der verschiedensten Diplomaten für den „Chef der Sipo und des SD“, z. B. vom damaligen Konsul in Apenrade (Dänemark), Lanwer.

Heute ist Lanwer Botschaftsrat an der westdeutschen Vertretung bei der OECD.

Bei zahlreichen diplomatischen Vertretungen wurden sogenannte Polizei-Attachés eingerichtet. Es handelte sich um besonders „erprobte“ Beauftragte des Reichssicherheitshauptamtes, die sowohl Himmler als auch dem Missionschef bzw. dem Auswärtigen Amt unterstellt waren. Es existieren noch ganze Listen von SS-Offizieren, die als Polizei-Attaches tätig waren, und in denen unter anderem solche berüchtigten Judenmörder wie SS-Sturmbannführer Adolf Hoffmann sowie die SS-Hauptsturmführer Dannecker, Wisliceny und Richter als „Diplomaten“ aufgeführt sind.

Bei vielen Aktionen kam es - über den Rahmen einer engen Zusammenarbeit zwischen dem faschistischen Außenministerium und der SS-Führung hinaus - zu institutionellen und organisatorischen Verflechtungen. So übernahm der Leiter des Amtes VII im Reichssicherheitshauptamt, SS-Brigadeführer Dr. Six, im Jahre 1943 im Range eines Gesandten die Leitung der Kulturpolitischen Abteilung im Auswärtigen Amt. Sie war - wie bereits oben angeführt - 1944 federführend an der Konferenz von Krummhübel beteiligt.

RÜCKSICHTSLOSE PLÜNDERER

Auch bei der Ausplünderung der unterdrückten Völker und der Ausbeutung von Zwangsarbeitern spielten die Diplomaten Ribbentrops eine wesentliche, in vielen Fällen sogar entscheidende Rolle. Sie schufen mit die Voraussetzungen für diese Verbrechen, leiteten entsprechende Maßnahmen ein oder förderten sie zumindest.

Der Handelspolitische Ausschuß (HPA), die zentrale und leitende interministerielle Instanz der Nazis zur systematischen Ausplünderung der Völker - darunter in den letzten zwei Kriegsjahren auch des „verbündeten“ Italien -, wurde von Nazi-Diplomaten geleitet: vom Leiter der Handelspolitischen Abteilung des Auswärtigen Amtes, Wiehl, und seinem Vertreter Clodius. An den Sitzungen dieses HPA nahmen zeitweise solche Ribbentrop-Diplomaten teil wie Eberl (heute Botschafter Bonns in Uruguay), Schütter (heute Botschafter Bonns in Griechenland, bis dahin Beauftragter für Vertragsverhandlungen in der Abteilung Handelspolitik des westdeutschen Auswärtigen Amtes), Junker (heute Botschafter Bonns in Südafrika) und Schwarzmann der jetzige Leiter der Protokollabteilung des Bonner Auswärtigen Amtes). (Siehe Tafel 39)

Die Leitung der Delegation für Wirtschaftsfragen bei der deutschen Waffenstillstandskommission, die eine besondere Rolle bei der Ausplünderung Frankreichs spielte, lag in den Händen des Beauftragten des Auswärtigen Amtes, Hans-Richard Hemmen, und anderer Nazi-Diplomaten. Zahlreiche Nazi-Diplomaten arbeiteten darüber hinaus in direktem Auftrag deutscher Monopole, um ihnen einen möglichst großen Teil der Beute zu sichern.

Eine Fülle dokumentarischen Materials weist eindeutig nach, daß die Diplomaten der Wilhelmstraße bei der Planung, Vorbereitung und Verwirklichung der imperialistischen Macht- und Eroberungspolitik eine unheilvolle Rolle spielten. Der Rechtfertigungsversuch, nur die von der SS und der SA beauftragten Diplomaten der „Deutschlandabteilung“ des Auswärtigen Amtes und die „SA-Gesandten“ hätten die „Schmutzarbeit“ gemacht, hält der Wirklichkeit in keinem Falle stand. Fast alle Abteilungen, Auslandsvertretungen und Diplomaten des Auswärtigen Amtes in der Wilhelmstraße sind entweder direkt als Urheber oder zumindest als Begünstiger der Verbrechen des Hitlerregimes verantwortlich.

Erschwerend fällt ins Gewicht, daß die Diplomaten Ribbentrops - in krassem Gegensatz zu ihren abgesprochenen, zurechtgezimmerten Aussagen vor dem Nürnberger Gerichtshof - zu den bestinformierten Beamten des faschistischen Systems zählten. Sie waren durchaus in der Lage, die ganze Tragweite ihres verbrecherischen Wirkens zu überblicken, so wie das auch im Wilhelmstraßen-Prozeß festgestellt wurde. Dort heißt es im Hinblick auf die angeklagten Ribbentrop-Diplomaten: Sie sind „erfahren in der Auswertung des politischen Geschehens und in der Ermittlung der Beweggründe für die Maßnahmen von Parteien, Beamten und ganzen Völkern; sie sind Meister in der Kunst, zwischen den Zeilen anscheinend harmloser, in gemäßigter Sprache gehaltener Schrittstücke zu lesen und aus ihnen die durch den Wortlaut verschleierte wirkliche Bedeutung zu erkennen.“ (NG, Fall XI, Bd. CCXLII, S. 27829)

Die Ribbentrop-Diplomaten wurden so in vollem Umfang der ihnen zugedachten Rolle gerecht. Sie machten das Amt in der Wilhelmstraße zu einem Instrument der faschistischen Führung, das jederzeit bereit war, verbrecherische Programme und Aktionen zu planen und durchzuführen, und das darüber hinaus zur besseren Verwirklichung der Weltherrschaftsziele des deutschen Imperialismus neue Wege suchte und fand.


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